Pressemitteilung vom 23.12.2022
Neuwieder Stadtverwaltung erwartet viele neue Wohngeldanträge
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Mit dieser Wohngeldreform sollen mehr Bürger Zugang zu dieser Leistung erhalten und somit bei den gestiegenen Wohnkosten entlastet werden. Erste Prognosen ergeben, dass sich der berechtigte Personenkreis mehr als verdreifachen wird. Zudem muss auch der laufende Wohngeldbezug neu berechnet werden. Dies werde erhebliche Auswirkungen auch auf die Arbeit in der städtischen Wohngeldstelle haben, kündigt die Stadtverwaltung Neuwied an.
Neuwied. Mit der Zielsetzung, die Anliegen der Wohngeldberechtigten so schnell und gründlich wie möglich zu bearbeiten, reagiert die Stadtverwaltung Neuwied mit einer personellen Aufstockung sowie einer Anpassung der Abläufe in der Wohngeldstelle. Deshalb wird im VHS-Café im Verwaltungsgebäude Heddesdorfer Straße 33-35 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Hier können Bürger ab Januar 2023 ohne Terminvereinbarung einen Wohngeldantrag stellen, sowie Antragsunterlagen abgeben. Das Frontoffice als zentrale Anlaufstelle wird während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar sein. Trotz der getroffenen Vorkehrungen könne es unter anderem durch eine neue Software, die zur Umsetzung der Neuregelung eingesetzt wird, längere Bearbeitungszeiten geben, als es die Betroffenen in der Stadt Neuwied gewohnt seien, befürchtet Sozialdezernent und Bürgermeister Peter Jung.
Hierfür bittet er die Antragsteller um Verständnis. Dabei betont er, dass eine eventuell verzögerte Bewilligung des Antrags keinerlei Auswirkungen auf den persönlichen Wohngeldanspruch habe. Sofern alle Voraussetzungen des neuen Gesetzes erfüllt seien und der Wohngeldstelle alle notwendigen Dokumente vorlägen, gelte der Anspruch ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Damit alle Vorgänge möglichst zügig bearbeiten werden können, sollten telefonische Rückfragen vermieden werden. Anfragen können per E-Mail an wohngeld@neuwied.de gestellt werden. Informationen zum Wohngeld und die Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen zur Verfügung.
Laut Stadtverwaltung soll der Wohngeldanspruch ein angemessenes und finanzielles Wohnen sichern und richte sich daher an Personen mit geringem Einkommen. Auch Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, könnten unter Umständen künftig einen höheren Betrag erhalten. Eine erneute Antragstellung sei nicht notwendig, die Neuberechnung führe das Team der städtischen Wohngeldstelle eigenständig durch.
"Vor uns steht eine Mammutaufgabe“, ist sich Regina Berger als Leiterin des städtischen Sozialamtes bewusst und dankt ihrem gesamten Team für die Bereitschaft, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen. Die Stadtverwaltung wird auf Ihrer Homepage fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung der Wohngeldreform informieren. (PM)
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