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Pressemitteilung vom 03.01.2023    

Entlastung für Energiekunden: So funktioniert die Energiepreisbremse

Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Energiepreis-bremsen verabschiedet. Damit sollen Verbraucher schnell und wirksam entlastet werden. Die BHAG erläuterte nun in einer Pressemitteilung, wann die Preisbremsen gelten und wie diese umgesetzt werden.

Kamran Mohit (Gasmonteur der BHAG) an einer Gasübernahmestation. (Foto: BHAG)

Bad Honnef. „Für unsere Kunden ist das eine gute Nachricht“, sagt Kersten Kerl, Vorstand der Bad Honnef AG (BHAG). „Damit die Energiehilfen pünktlich beim Kunden ankommen, bedeutet die Umsetzung für uns jedoch einen außergewöhnlich großen Zeit- und Personalaufwand – und das zur Weihnachtszeit“, ergänzt er und spricht ein großes Lob an alle Mitarbeiter aus, die sich aktuell besonders engagiert dafür einsetzen.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift ab März für die meisten Haushaltskunden die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Auch die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend angerechnet. Das heißt, Verbraucher erhalten für diesen Zeitraum einmalig einen Entlastungsbetrag, welcher ebenfalls im März berücksichtigt wird. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist möglich. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Um bei den Entlastungen berücksichtigt zu werden, ist kein Zutun durch die Kunden erforderlich. Die Kunden erhalten automatisch 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu den jeweiligen garantierten Bruttopreisen, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Die garantieren Bruttopreise im Detail: Beim Erdgas ist der Arbeitspreis auf zwölf Cent, für Fernwärme auf 9,5 Cent und für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge werden wieder sinken. Und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückbekommen. „Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen vor sehr starken Preisanstiegen geschützt und es lohnt sich dennoch Gas beziehungsweise Wärme einzusparen“, erklärt Kersten Kerl. Und für BHAG STABIL Strom-Kunden ergibt sich ein weiterer Vorteil: Denn der Strom der BHAG ist günstiger als die Strompreisbremse, so Kerl. Kunden mit dem BHAG STABIL Strom-Produkt zahlen ab dem 1. Januar 2023 37,52 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und damit etwa 2,5 Cent weniger.



Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:
- Vierköpfige Familie, 100 Quadratmeter Wohnung
- Gasverbrauch 15.000 Kilowattstunden im Jahr
- bisheriger Gaspreis bei 8 Cent pro Kilowattstunde,
- neu: 22 Cent pro Kilowattstunde

Monatlicher Abschlag früher: 100 Euro pro Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Gaspreisbremse: 275 Euro pro Monat
Monatlicher Abschlag neu mit Gaspreisbremse: 175 Euro pro Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 Prozent: 660 Euro (entspricht einem monatlichen Abschlag von 120 Euro)
Rückerstattung bei Einsparung von 30 Prozent: 990 Euro (entspricht einem monatlichen Abschlag von 92,50 Euro)

Die Gaspreisbremse senkt somit direkt die monatliche Gasrechnung. Von diesen Entlastungen profitieren Haus- und Wohnungseigentümer. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Entsprechend berechnet wird die Strompreisbremse.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BHAG. (PM)


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