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Wie laut darf ein Rasenmäher sein? Antworten & Tipps zum Thema
Sicherlich möchten Sie einen gepflegten Rasen genießen und Freude an Ihrem Garten haben. Dazu gehört ein in regelmäßigen Intervallen geschnittener Rasen mit dazu. Schon im Frühjahr sollte der Rasen regelmäßig gemäht werden, damit Sie das ganze Jahr über einen gepflegten Garten genießen. Es gibt viele verschiedene Rasenmäher, die auch ganz unterschiedliche Geräuschpegel verursachen. Sicherlich möchten Sie Ihre Nachbarn nicht stören oder Beschwerden riskieren, wenn Sie Ihren Mäher in Betrieb nehmen. Was genau Sie beachten müssen, damit Sie beim Rasenmähen alles richtigmachen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie laut darf ein Rasenmäher mit Benzinmotor überhaupt sein?
Die meisten Menschen nutzen einen Benzin-Mäher. Dieser ist effektiv und kann individuell gesteuert werden. Einfache Rasenmäher, die mit Benzin betrieben werden, sind meistens deutlich lauter als Roboter, die per Akku arbeiten. Ein Benzin-Mäher weist einen Schallleistungspegel von rund 100 dB auf. Das entspricht in etwa einem Gettoblaster. Sie sehen: Die Lautstärke eines Benzin-Rasenmähers ist annehmbar, aber dennoch deutlich hörbar. Deswegen wird empfohlen: Mähen Sie im Grundsatz nur dann den Rasen mit dem Benzin-Rasenmäher, wenn Sie es selbst nicht als störend empfinden würden. Zeiten in der Nacht, am Mittag oder am späten Abend, genauer gesagt frühen Morgen sind, auch bei guter Nachbarschaft, tabu!
Zu welchen Zeiten das Rasenmähen erlaubt ist, steht in einer detailliert festgelegte EU-Vorschrift
In Deutschland ist fast alles geregelt, was mit Haus und Garten zu tun hat. So steht im deutschen Recht in der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung, wann der Rasen mit lautstarken Geräten gemäht werden darf und wann nicht. Schon im April beginnt das Gras in unseren Gärten kräftig zu wachsen. Dann ist ein regelmäßiges Rasenmähen angesagt, wenn der Rasen grün und dicht ausfallen soll. Damit Sie keinen Streit mit den Nachbarn riskieren, ist es wichtig, die Zeiten des erlaubten Rasenmähens zu kennen. Im Grundsatz gilt für alle Gartenfreunde: Beim Rasenmähen sollten Sie immer Lautstärke des Mähers beachten. Während Mäh-Roboter mit Akku leise und unauffällig sind, sieht es beim benzinbetriebenen Gerät schon anders aus. In der Lärmschutzverordnung, der 32.
Bundesimmissionsschutzverordnung ist festgelegt, wann lautstarke Gartengeräte genutzt werden dürfen. Hier sind auch alle Gartengeräte, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, beinhaltet. Beachten Sie bitte immer das EU-Umweltzeichen. Dieses ist an einer symbolisierten Pflanze mit EU-Sternen erkennbar. Die Nutzung mit dem Umweltzeichen deklarierter Gartengeräte ist an allen Werktagen erlaubt – allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr. Zudem darf der Schalldruck solcher Modelle nicht über 88 dB(A) liegen.
Achtung:
Leise Elektro- oder Akkurasenmäher, die mit dem grün-blauen EU-Umweltzeichen versehen sind, fallen nicht unter die Lärmschutzverordnung.
Das Mähen des Rasens ist zu folgenden Zeiten erlaubt
In allen Wohn- und Siedlungsgebieten dürfen Sie keinesfalls an Sonn- oder Feiertagen Ihren Rasen mähen. An allen Werktagen hingegen ist die Arbeit mit lautstarken Geräten, die einen Schalldruck von mehr als 88 dB(A) aufweisen, zwischen 9 und 13 Uhr, aber auch zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Zudem muss die Mittagsruhe beachtet werden. Zwischen 13 und 15 Uhr gilt es als unerlaubte Störung, wenn Sie Ihren Rasen mähen. Vermeiden Sie von Anfang an Ärger – nicht nur wegen des drohenden Bußgeldes. Dieses kommt auf alle Gärtner zu, wenn die Ruhezeiten am Abend und während der Nacht nicht eingehalten werden.
Für mehr Tipps rund um Rasen und Mähen besuchen Sie Gartenpanda.de.
Rücksicht ist sinnvoll – nicht nur in einer guten Nachbarschaft
Jeder Gartenfreund, welcher mit motorbetriebenen Gartengeräten arbeitet, sollte immer Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Natürlich ist es nicht immer möglich, alle Vorschriften einzuhalten, die per Gesetz geregelt sind. Was ist, wenn Sie darauf angewiesen sind, an lauen Sommerabenden nach 20 Uhr den Rasen zu mähen? In derartigen Fällen ist es immer sinnvoll, sich mit den Nachbarn abzusprechen. Vielleicht verzichten Sie im Gegenzug einmal auf Ihre Mittagsruhe, wenn Sie am Abend laut sein müssen. Auch eine Einladung zum gemeinsamen Grillabend hilft, dass es nicht sofort zur Anzeige kommt, wenn Ruhestörung vorliegt. Im ordentlichen, sorgsamen Umgang miteinander lassen sich viele Dinge unbürokratisch und freundlich klären. Sprechen Sie also miteinander, damit Sie eine gute Nachbarschaft pflegen.
Nicht nur Rasenmäher fallen unter die EU-Verordnung
Die gesetzliche Regelung im Hinblick auf Lautstärke und Rasenmäher ist umfassend. Sie gilt somit nicht nur für Rasenmäher, sondern zudem für Rasentrimmer, Motorsensen, Kettensägen oder Gartenfräsen. Alles in allem sind in der o. g. Lärmschutzverordnung ganze 57 unterschiedliche Geräte und Maschinen erfasst. Wer mehr erfahren möchte, sieht sich die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung näher an.
Abschließender Rat
Ein Rasenmäher, der mit Akku betrieben wird, ist recht leise und arbeitet genau. Wenn Sie diesen nutzen, müssen Sie sich nicht mit Ruhestörung auseinandersetzen. Fast geräuschlos arbeitende Geräte sind in der heutigen Zeit gängig bei der Gartenarbeit. Bei höherer Lautstärke sollten Sie sich an alle Vorschriften halten, die gesetzlich geregelt sind. Mäher, die mit Benzin betrieben werden, sollten Sie im Grundsatz nur werktags zu den üblichen Zeiten verwenden. So riskieren Sie keinen Ärger mit Ihren Nachbarn oder Anwohnern, die auch bei weiterer Entfernung Ihren Mäher hören könnten. (prm)
Autorin: Roswitha P.