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Nachricht vom 08.02.2023    

Eine Frage der Ehre? Mann wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Koblenz angeklagt

Von Wolfgang Rabsch

Es ist wahrlich kein Kavaliersdelikt, was die Staatsanwaltschaft Koblenz dem 31-jährigen Angeklagten vorwirft. Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter Vorsitz von Richter Rupert Stehlin wird derzeit der Fall eines versuchten Mordes verhandelt.

(Foto: Wolfgang Rabsch)

Landkreis Neuwied/Koblenz. Was genau wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor? Der Angeklagte aus dem Landkreis Neuwied soll im August 2022 den auf einem Gehweg gehenden Geschädigten vorsätzlich mit einem Pkw von hinten angefahren haben. Dadurch erlitt der Geschädigte schwere Verletzungen, unter anderem Rippenbrüche, Schürfwunden, Platzwunden und eine Gehirnerschütterung. Nach der Tat soll sich der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort entfernt haben, ohne sich um den Zustand des Geschädigten zu kümmern. Zudem sei der Angeklagte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen und habe die Tötung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen sowie eine schwere Körperverletzung des Geschädigten beabsichtigt. Auslöser der Tat soll eine vorangegangene verbale und körperliche Auseinandersetzung gewesen sein, in deren Verlauf der Geschädigte dem Angeklagten gegen den Fuß getreten haben soll.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen Mann türkischer Herkunft, der im Gerichtssaal von etwa 30 Angehörigen und Sympathisanten unterstützt wurde. Da sich sowohl der Angeklagte als auch der geschädigte Nebenkläger derzeit in Haft befinden, wurden beide in Handschellen zur Hauptverhandlung vorgeführt.

Der Angeklagte ließ sich durch eine Verteidigererklärung zur Sache ein, in der der Vorfall aus der Sicht des Angeklagten geschildert wurde. Der Geschädigte habe den Angeklagten, der in einem Auto saß, auf dem Parkplatz eines Supermarktes angesprochen und um fünf Euro gebeten. Der spätere Geschädigte habe daraufhin die Fahrertür geöffnet und in äußerst aggressivem Ton die Herausgabe des Geldes gefordert. Der Beschuldigte habe nur gesagt, dass er ihm kein Geld geben werde. Daraufhin habe ihn der später Geschädigte erneut mit den Worten 'Gib mir jetzt das Geld, du kleines Arschloch' aufgefordert, wobei er den Angeklagten mehrfach gegen den Kopf geschlagen habe. Als der Angeklagte per Handy Hilfe rufen wollte, sei er angeschrien worden: 'Halt die Fresse, du Pisser. Ich weiß, wo deine Eltern wohnen. Wenn du mir kein Geld gibst, steche ich die ab.' Dann hätte der Geschädigte den Mandanten nochmals geschlagen, und sei weggegangen.



Der Angeklagte sah die Ehre seiner Familie verletzt
Der Verteidiger wörtlich: "Durch die Bedrohung seiner Familie fühlte sich mein Mandant in seiner Ehre verletzt und geriet in Panik." Er habe am ganzen Körper gezittert und sei wie ferngesteuert losgefahren. Dann habe der Angeklagte den Geschädigten auf dem Gehsteig gesehen und fuhr ihn an, es gab einen Knall. Kurz darauf wurde ihm klar, dass etwas Schreckliches passiert sein musste. Er hatte Angst, den Geschädigten schwer verletzt oder gar getötet zu haben. Deshalb fuhr er ziellos umher, weil er Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen. "Mein Mandant fuhr dann nach Amsterdam, weil er dort schon länger Urlaub machen wollte", so berichtete der Verteidiger weiter. Gleich am ersten Tag in Amsterdam wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Dem Beschuldigten tue alles furchtbar leid, aber die Provokationen und Drohungen des Geschädigten gegenüber seinen Eltern hätten zu seiner Überreaktion geführt. Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Geschädigten für sein Verhalten und bot ihm 2.500 Euro Schmerzensgeld an.

Während der Einlassung des Verteidigers wurde der Geschädigte mehrfach unruhig, schüttelte heftig den Kopf und rief immer wieder etwas in Richtung des Angeklagten. Der Vorsitzende musste ihn mehrfach ermahnen, ruhig zu bleiben. Der Geschädigte: „Ich nehme die Entschuldigung nicht an, der soll sein Geld behalten“.

Anschließend wurden fünf Polizei- und Kriminalbeamte befragt, die den Vorfall akribisch recherchiert hatten. Ein Zeuge sagte aus, dass der Geschädigte im Ort polizeibekannt sei, dass er mit der Polizei nichts am Hut habe, dass er bereits durch Widerstandshandlungen, Aggressivität und Alkoholismus aufgefallen sei.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird am 15. Februar 2023 fortgesetzt. Im Mittelpunkt des nächsten Termins wird die Aussage des inhaftierten Geschädigten erwartet. Der NR-Kurier wird über den Fortgang des Verfahrens berichten. (Wolfgang Rabsch)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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