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Nachricht vom 13.02.2023    

Privater Autoverkauf – Darauf gilt es als Verkäufer zu achten

Wenn man ein vorhandenes Kraftfahrzeug selbst als Privatperson verkaufen will, dann gilt es einige Dinge zu beachten. Schließlich gibt es unter anderem bei anstehenden Preisverhandlungen, der Ausgestaltung eines wasserdichten Kaufvertrages und auch rund um die Themen Ummeldung und Versicherung einige Stolpersteine.

Foto Quelle: pixabay.com / dbelkin

Aktuell sind die Preise für Gebrauchtwagen auch in Deutschland weiterhin hoch. Auch angesichts dessen denken aktuell einige Autobesitzerinnen und Autobesitzer darüber nach, einen vorhandenen älteren Pkw zu verkaufen. Schließlich ist es möglich, dass die Nachfrage nach Gebrauchtwagen schon in der näheren Zukunft sinkt und dadurch die Marktpreise wieder deutlich sinken.

Einen realistischen Marktwert für den Gebrauchtwagen ermitteln
Wenn man privat ein Fahrzeug verkaufen will, dann sollte man sich schon vor den ersten Verkaufsverhandlungen möglichst gut über den Marktwert des Autos informieren. Hierfür hat man unter anderem die Möglichkeit, sich im Internet auf Autobörsen nach den Verkaufspreisen für vergleichbare Fahrzeuge zu informieren. Wichtig ist bei dieser Recherche natürlich, dass man etwa Baujahr. Ausstattung und auch die Kilometerleistung des zu verkaufenden Fahrzeugs kennt. Hat man auf diese Weise durchschnittliche Verkaufspreise im Internet recherchiert, dann ist man in diesem Zusammenhang schon mal gut gewappnet.

Ein KFZ-Gutachten kann für Klarheit sorgen
Beim ADAC kann man alternativ auch eine unabhängige und kostenlose Fahrzeugbewertung vornehmen lassen. Noch genauer ist in der Regel ein durch einen KFZ-Sachverständigen erstelltes Wertgutachten für einen Pkw. Ein solches Gutachten berücksichtigt bei der Bewertung des Fahrzeugs auch den technischen Zustand und vorhandene kleiner Mängel. Einen solchen Service bieten neben dem ADAC zum Beispiel auch Dekra- und TÜV-Stationen an. Wobei man sich schon vor der Fahrt zu einer solchen Station über die anfallenden Kosten im Bereich von in der Regel 50 Euro bis 150 Euro bewusst sein sollte.

Mit einem Verkauf an ein Internet-Portal auf der sicheren Seite
Wenn man einen vorhandenen Gebrauchtwagen verkaufen will, dann muss man das Fahrzeug nicht selbst an einen privaten Käufer veräußern. Interessant ist in diesem Zusammenhang auf jeden Fall auch der Verkauf an ein gewerbliches Internet-Portal. Schließlich kann man dadurch vermeiden, dass man auf verbreitete Betrugsmaschen beim Autoverkauf hereinfällt. Denn gerade als unerfahrener Verkäufer kann man bei einem privaten Verkauf leider auch rasch mal an einen Betrüger geraten.

Bei einem professionellen Internet-Portal ist man dagegen in guten Händen und braucht sich um ein unseriöses Geschäftsgebaren keine Sorgen zu machen. Bei wirkaufendeinauto.de bekommt man sogar eine kostenlose Bewertung des eigenen Fahrzeugs und kann anschließend auf Wunsch rasant den Autoverkauf an diesen Anbieter abwickeln. Das hat außerdem auch den Vorteil, dass der gewerbliche Käufer sich um alle anfallenden Aufgaben rund um den Erwerb des Gebrauchtwagens kümmert.

Bei einem Privatverkauf unbedingt einen Haftungsausschluss vereinbaren
Wenn man als Privatperson ein gebrauchtes Auto an eine andere Privatfrau oder einen Privatmann verkauft, dann gilt grundsätzlich auch eine zweijährige Gewährleistung. Das würde bedeuten, dass bei auftretenden Sachmängeln in diesem Zeitraum der Verkäufer für Schäden haftet. Ebendarum ist es aus Sicht des Verkäufers wichtig, einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag zu integrieren. Allerdings ist der Verkäufer trotzdem verpflichtet, beim Verkauf wahrheitsgemäße Angaben rund um den Zustand des Pkw zum Verkaufszeitpunkt zu machen.

Die Zulassungsstelle über einen Pkw-Verkauf informieren
Entscheidet man sich über einen Autoverkauf in Eigenregie, dann ist man verpflichtet eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle zu senden. Hiermit informiert man als Verkäufer die Zulassungsstelle über einen Besitzerwechsel.

Eine solche Veräußerungsanzeige sollte unbedingt den Namen und die Anschrift vom Verkäufer enthalten. Außerdem sollte die Personalausweisnummer des Käufers und der Übergabezeitpunkt des Autos vermerkt werden. Entscheidet man sich für einen Mustervertrag, dann beinhalten diese Musterverträge normalerweise auch einen Vordruck, den man abtrennen und an die Zulassungsstelle senden kann.

Kommt man als Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, dann muss man trotz Verkaufs im Zweifel weiter die Kfz-Steuern bezahlen und die zuständigen Behörden können sich bei Verkehrsverstößen weiter etwa mit Bußgeldbescheiden an den bisherigen Besitzer wenden.

Die Haftpflichtversicherung über den Verkauf informieren
Ist der Pkw beim Verkauf noch zugelassen, dann geht zunächst einmal die vorhandene Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, dann stehen zunächst einmal der Verkäufer und der Käufer gleichermaßen in der Pflicht, für die Zahlung der Versicherungsprämie zu sorgen. Weiterhin kann es vorwiegend bei einem Schadensfall nach dem Verkauf ohne eine entsprechende Ummeldung schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Deswegen ist es umso wichtiger als Verkäufer auch immer zeitnah die Versicherung über eine erfolgte Veräußerung eines Autos zu informieren. (prm)

Agentur Artikel



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