Pressemitteilung vom 15.02.2023
Kreis Neuwied appelliert: Auch Karneval gelten die Regeln des Jugendschutzes
Fastnacht, Fasching, Karneval. Unter vielen Namen ist die närrische Zeit traditionell gepflegtes Brauchtum. Das Kreisjugendamt appelliert dabei an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema "Alkohol und Karneval" umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Kreis Neuwied. Erwachsene sollten ihrer Rolle als Vorbild für Kinder und Jugendliche gerecht werden und zeigen, dass närrische Hochstimmung und missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht zusammengehören. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen "Nein" sagen können. "Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung dazu. Jedoch ist in der Karnevalszeit der Alkoholmissbrauch leider besonders unter Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Die Zahl der Alkoholvergiftungen von Kindern und Jugendlichen erreicht zur Karnevalszeit eine Hochphase. Alkoholmissbrauch und Alkoholexzesse setzen oft der guten und "lockeren" Stimmung ein schnelles Ende", wissen die Kreis-Jugendpfleger Simone Höhner und Marc Maier.
Sie verweisen auf das Jugendschutzgesetz, das eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform bietet. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke in einem verantwortungsvollen Umfang konsumieren. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch "Alcopops" (mit Branntwein gemischte Mixgetränke) dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
"Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern", betont auch Landrat Achim Hallerbach und macht deutlich: "Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Helfen Sie mit, die Gesundheit der Heranwachsenden zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz!"
Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen zum Thema. Ein Informationsflyer zum "Thema Karneval und Jugendschutz" kann unter www.kreis-neuwied.de abgerufen werden.
Weitere Infos zum Thema erhalten Sie bei der Kreisjugendpflege Neuwied Simone Höhner und Marc Maier (Jugendarbeit und Jugendschutz), Tel.: 02631 - 803 -442 und -621, Mail.: ju-gendarbeit@kreis-neuwied.de. (PM)
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