Einwände gegen die Anhausener Biogasanlage scheinen das Projekt nicht aufhalten zu können
Bürgerbegehren ist nicht möglich gegen ein privates Investitionsprojekt
Anhausen. In der gestrigen (15.8.) Gemeinderatssitzung in Anhausen stand ein Thema im Mittelpunkt: Die Bauleitplanung „Sondergebiet Biogasanlage“. Hier hatte der Rat über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen im Rahmen der Offenlage abzuwägen.
Insgesamt neun Stellungnahmen waren in der Sitzung abzuarbeiten. Der NABU Rengsdorf begrüßte die Anlage als „wichtigen Bestandteil klimaverträglicher Energieversorgung“, mahnte aber gleichzeitig eine Zwischenbegrünung der Maisanbauflächen, Blühpflanzen an den Randstreifen der Maisanbauflächen und vor allen Dingen eine Abstimmung mit dem Biotopbetreuer des Kreises, Günter Hahn, an.
Von den öffentlichen Stellen kamen in erster Linie Hinweise, die laut Planer größtenteils im anstehenden Genehmigungsverfahren mit aufgenommen werden.
Die Ortsgemeinde Thalhausen und die Arbeitsgemeinschaft Saynbach e. V. sehen den vorgesehenen Standort als ungeeignet an. Beide befürchten, dass bei starken Niederschlägen oder im Schadensfall der Burbach und der Isarbach verschmutzt werden könnten. Dies könnte dann eine potentielle Gefahr für das Lachs- und Meeresforellenprojekt im Saynbach darstellen.
Der Planer Walter Pott bemerkte hierzu, dass „die Stellungnahmen aller Fachbehörden eine solche Befürchtung nicht hergeben“, zumal mit Rückhaltebecken Vorkehrungen getroffen werden. Die Gemeinde Thalhausen hatte auch noch Bedenken zu der Verkehrssicherheit der Anbindung an die K113 angemeldet und sieht eine Belastung der Ortsdurchfahrt Thalhausen.
Auch hier waren die Planer schon aktiv. Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometer im Bereich der Anbindung geben.
Die von den Bürgern der Gemeinde Anhausen vorgelegte Unterschriftenliste, die zu einem Bürgerbegehren führen sollte, lief ins Leere. Denn wie der anwesende Verbandsbürgermeister Rainer Dillenberger erläuterte, ist „nicht die Ortsgemeinde der Bauherr und Betreiber der geplanten Anlage, sondern private Investoren“. Ein Bürgerbegehren ist aber nur gegen öffentliche Projekte möglich.
Die Argumente der Geruchsbelästigung werden durch die vorliegenden Gutachten widerlegt. Auch das Argument, dass das Verkehrsaufkommen bei einer Biogasanlage höher sei als in einem Gewerbegebiet wurde nur in den Raum gestellt und nicht untermauert.
Ein weiteres Argument der „unsozialen Verwendung von Nahrungsmitteln“ hat die Bürgerinitiative selbst entkräftet. Sie forderte als Alternativstandort die Mülldeponie Linkenbach. Dort könnte laut der Bürgerinitiative „eine noch größere Anlage gebaut werden und das Einzugsgebiet für die Anlieferung auf die umliegenden Verbandsgemeinden inklusive Flammersfeld erweitert werden“.
Der Rat und die Planer sahen in den vorgebrachten Argumenten nach Abwägung und Prüfung keinen stichhaltigen Grund den Bebauungsplan zu verändern oder gar zu verwerfen. Für die Zuhörer kam der Hinweis, dass viele vorgebrachte Bedenken im anstehenden Genehmigungsverfahren geprüft und abgearbeitet werden. Wolfgang Tischler
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