Pressemitteilung vom 01.03.2023
Verdacht auf Totschlag und Brandstiftung: Staatsanwaltschaft beantragt psychiatrische Unterbringung
Hat ein 28-Jähriger aus dem Kreis Neuwied seine Mutter durch eine Attacke mit einem Beil und einem Messer getötet und dann Feuer gelegt? Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 8. September 2022 gegen den Mann eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
Neuwied. Die Kuriere hatten über den Brand in Neuwied-Segendorf und den Verdacht gegen den damals noch 27-Jährigen bereits berichtet. In der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft wird dem Beschuldigten nun zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am Donnerstag, 8. September 2022, seine 54-jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, sodass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervor.
Weiterhin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am Sonntag, 21. August 2022, mit einem
von ihm geführten Pkw vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion in Neuwied geparkten Streifenwagen touchiert und schwer beschädigt zu haben, sodass ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Zudem soll er im Anschluss daran zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben.
War der Mann schuldunfähig?
Auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Aufgrund der sachverständigen Beurteilung hat das Amtsgericht Koblenz bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 13. Oktober 2022 die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Daher befindet er sich seither nicht mehr in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Nun hat das Landgericht Koblenz über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt.(PM)
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