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Nachricht vom 14.03.2023    

Vier Jahre und neun Monate Gefängnis wegen versuchten Mordes

Von Wolfgang Rabsch

Am 14. März verkündete die 14. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Martin Schlepphorst, das Urteil in einem nicht alltäglichen Fall. Der Angeklagte soll im August 2022 im Kreis Neuwied einen auf einem Gehweg befindlichen Mann vorsätzlich mit einem Pkw von hinten angefahren haben. Wir berichteten.

Archivfoto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Eine kurze Zusammenfassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz: Der Angeklagte aus dem Kreis Neuwied soll im August 2022 den auf einem Gehweg gehenden Geschädigten vorsätzlich mit einem Pkw von hinten angefahren haben. Dadurch erlitt der Geschädigte schwere Verletzungen, unter anderem Rippenbrüche, Schürfwunden und Platzwunden sowie eine Gehirnerschütterung. Nach der Tat soll sich der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort entfernt haben, ohne sich um den Zustand des Geschädigten zu kümmern. Zudem sei der Angeklagte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen und habe die Tötung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen sowie eine schwere Körperverletzung des Geschädigten beabsichtigt. Auslöser der Tat soll eine vorangegangene verbale und körperliche Auseinandersetzung gewesen sein, in deren Verlauf der Geschädigte dem Angeklagten gegen das Bein beziehungsweise den Fuß getreten haben soll.

Vor den Plädoyers und dem Urteil wurden noch drei Zeugen vernommen. Der erste Zeuge bekundete, dass der Angeklagte fast mit seinem Auto kollidierte, als er versuchte hinter dem Geschädigten herzufahren. Nur eine abrupte Vollbremsung von ihm und dem Angeklagten habe verhindert, dass es gekracht hätte. Der Zeuge: "Der Angeklagte und ich kamen mit unseren Autos zum Stillstand, ich konnte ihm direkt ins Gesicht schauen, welches von Panik und Angst gezeichnet war. Mein erster Gedanke war, der hat den Supermarkt überfallen. Doch dann lenkte er sofort sein Auto an meinem vorbei und fuhr rasant weiter. Im Rückspiegel konnte ich sehen, wie plötzlich ein Mensch über das Auto flog. Nach dem Aufprall fuhr das Auto ziemlich schnell entgegen der Einbahnstraße weiter".

Die nächste Zeugin, eine Verkäuferin aus der Metzgerei in dem Supermarkt, berichtete, dass der Angeklagte ihr als Kunde bekannt sei, aber auch der Geschädigte. "Ich stand vor dem Supermarkt und hatte eine Zigarettenpause. Auf dem Parkplatz sah ich, wie zwei Männer sich heftig stritten, wobei ein Mann in seinem Auto saß. Dann ging der draußen stehende Mann weg. Das Auto mit dem Angeklagten fuhr rückwärts aus der Parklücke und folgte mit Tempo dem Mann. Dabei verursachte das Auto beinahe einen Crash, fuhr schnell weiter, dann sah ich nur noch eine Person über das Auto fliegen. Das Auto fuhr ohne anzuhalten weiter und beschleunigte dabei", sagte die Zeugin. Ohne dazu gefragt worden zu sein, erklärte dir Zeugin, dass der Angeklagte häufig bei ihr an der Fleisch- und Wursttheke einkaufte, dabei habe sie ihn immer als sehr höflichen, netten Mann wahrgenommen.

Nach der Vernehmung eines Polizeibeamten, der Zeugenvernehmungen durchgeführt hatte, wurde die Strafliste BZR (Bundeszentralregisterauszug) des Angeklagten verlesen. Die hatte es in sich, denn der Angeklagte war von verschiedenen Gerichten wegen teils gravierender Straftaten verurteilt worden. So unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Beleidigung, versuchte Erpressung, Raub, Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Nötigung. Anfänglich zu Geldstrafen verurteilt, wurden vier Freiheitsstrafen immer wieder zur Bewährung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der hier angeklagten Tat wegen versuchten Mordes, stand der Angeklagte unter laufender Bewährung.



Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, es folgten die Plädoyers
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, auch unter Berücksichtigung der Provokationen durch den Geschädigten, der den Angeklagten unter anderem als "Pisser" und "räudigen Hund" beleidigt hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah die Mordmerkmale erfüllt und beantragte dementsprechend eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und Haftfortdauer.

Rechtsanwalt Krechel als Vertreter des Nebenklägers schloss sich vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Angeklagten kam zu einem ganz anderen Schluss, da er keine Mordmerkmale erkennen konnte. Er beantragte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, deshalb komme nur eine milde Strafe in Betracht, die wesentlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegen müsse.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals bei dem Geschädigten und insbesondere bei seiner Familie: "Ich schäme mich so sehr, was ich euch angetan habe".

Urteil im Namen des Volkes
Nach eingehender Beratung verkündete Richter am Landgericht Schlepphorst das Urteil: Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes, in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht die niedrigen Beweggründe als Mordmerkmal nicht gegeben, berücksichtigte auch die Provokationen, die im Vorfeld der Tat gegen den Angeklagten gerichtet waren. Im Adhäsionsverfahren wurde der Angeklagte verurteilt, an den Geschädigten einen Betrag von 5.500 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die bisher erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet, auch die in den Niederlanden erlittene U-Haft wird eins zu eins auf das Strafmaß angerechnet. Es wird eine Sperrfrist von fünf Jahren zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erteilt, weiterhin wird Haftfortdauer angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt, es wurden keine Erklärungen abgegeben, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Wolfgang Rabsch


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