Pressemitteilung vom 17.03.2023
Einbürgerungen im Kreis Neuwied: 25 neue Deutsche
Landrat Achim Hallerbach hat in einer kleinen Feierstunde elf Frauen und 14 Männern die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Die "neuen Mitstreiter", wie er sie nannte, kommen ursprünglich aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kasachstan, Polen, der Türkei und Vietnam und - zahlenmäßig am stärksten vertreten - Syrien. Sie sind zwischen 20 und 61 Jahre alt.
Kreis Neuwied. "Ihr Verstand und ihr Gefühl haben sich für Deutschland entschieden", gratulierte Achim Hallerbach. Mit diesen 25 Menschen haben im Kreis Neuwied seit 2008 insgesamt 3680 Migranten das sehr aufwendige und zeitraubende Einbürgerungsverfahren hinter sich gebracht, haben die praktisch unverzichtbaren Sprachkenntnisse erworben und sind mit der Abgabe eines "feierlichen Bekenntnisses" Deutsche geworden. Vor allem seit dem vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Einbürgerungen - als Folge des Flüchtlingszustroms 2015/16 - deutlich erhöht. So wurden 2022 513 Ausländer eingebürgert - fast doppelt so viele wie in den Vorjahren.
"Sie haben sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden - mit allen Rechten, aber auch Pflichten", freute sich der Landrat, der wusste, dass die Einbürgerung zwar äußerlich nur ein formeller Akt ist, für die Menschen aber eine ganz persönliche Entscheidung darstellt - "für Deutschland, für eine Identifikation mit unserem politischen und gesellschaftlichen System und unsere Wertvorstellungen". Er hoffe und sei zuversichtlich, dass diese 25 neuen deutschen Staatsbürger seinem Appell folgen und sich aktiv in unser Gemeinwesen einbringen.
"Ihre Entscheidung stellt keine Abkehr von ihrer Vergangenheit, von ihrer Familiengeschichte oder ihrer Herkunft dar. Sie ist vielmehr ein Bekenntnis zu unserer gemeinsamen Zukunft. Sie fühlen sich unserem Land verbunden und übernehmen ihren Teil der Verantwortung", machte er deutlich und stellte klar, "dass es für das Zusammenleben in Deutschland zwei unverzichtbare Bedingungen gibt: Offenheit und Respekt". Dies seien die "Fundamente eines gedeihlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens, die sich auch die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, zu eigen macht." (PM)
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