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Pressemitteilung vom 21.03.2023    

Wildvögel verbreiten Geflügelpest: 2023 zwei Ausbrüche im Land

Die Geflügelpest breitet sich in Deutschland und Europa immer weiter aus. Auch für die Geflügelhalter in Rheinland-Pfalz ist die derzeitige Situation besonders belastend. Neu am aktuellen Geschehen ist, dass die Ausbrüche nicht mehr nur saisonal auftreten, sondern das ganze Jahr. In Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Jahr schon zwei Ausbrüche im Kreis Kusel und zuletzt im Kreis Cochem-Zell festgestellt. Auch bei Wildvögeln in Mainz und im Kreis Germersheim wurde die Geflügelpest nachgewiesen.

Symbolbild
(Foto: Pixabay)

Region. Gerade im Bereich von Wildvogelrastplätzen und großen Gewässern kann es zum Auftreten von Geflügelpestviren kommen. Entlang des Rheins kommt es momentan vermehrt zu Nachweisen bei Wildvögeln - aber auch Hühnerbestände waren schon betroffen. Die Halter von Geflügel sind mehr denn je dazu aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung zu verhindern.

Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Wer tote Wildvögel auffindet, sollte das zuständige Veterinäramt unverzüglich informieren. Die Tierkörper sollten nicht berührt oder vom Fundort weggebracht werden. Auch verhaltensauffällige Vögel sollten nicht angefasst werden.

Übersicht über die diesjährigen Nachweise von Geflügelpest in Rheinland-Pfalz

Nachdem das LUA Mitte März 2023 in einem Geflügelbestand im Kreis Cochem-Zell nach dem plötzlichen Tod von 20 Hühnern die Geflügelpest nachgewiesen hatte, leitete das Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell in Absprache mit dem LUA und den benachbarten Landkreisen verschiedene Maßnahmen ein, die eine weitere Verbreitung im Land verhindern sollen. Unter anderem wurde der im Betrieb noch vorhandene Bestand getötet. Das LUA hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sehr strenge Regelungen aufgeführt werden, die ab sofort von den Geflügelhaltenden in der Schutz- und in der Überwachungszone eingehalten werden müssen. Es gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Vögel und Eier und die so genannte Aufstallungspflicht. Danach sind alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern - entweder in geschlossenen Ställen oder durch Schutzvorrichtungen rund um die Außenanlagen.



Ende Februar 2023 hatte das LUA bei sechs in Mainz tot aufgefundenen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen, bei einer Möwe aus dem Kreis Germersheim wurde diese ebenfalls festgestellt. Die Geflügelhalter wurden von den Veterinärämtern der betroffenen Kreisverwaltungen verpflichtet, alle Biosicherheitsvorkehrungen einzuhalten, um die Verschleppung des Virus in ihre eigenen Bestände zu verhindern.

In einer Hobbyhühnerhaltung im Kreis Kusel hatte das LUA Mitte Februar 2023 die Geflügelpest nachgewiesen. In dem Bestand waren bereits sieben Tiere verendet, und das Veterinäramt der Kreisverwaltung ordnete umgehend an, die verbliebenen fünf bereits erkrankten Hühner zu töten, um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers in Rheinland-Pfalz zu verhindern.

Bei den beiden Ausbrüchen im Kreis Cochem-Zell und im Kreis Kusel werden als Eintragsursache wildlebende Wasservögel vermutet.(PM)


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