Werbung

Nachricht vom 28.03.2023    

Landgericht Koblenz: Sohn tötete brutal die eigene Mutter - Unterbringung in Psychiatrie

Von Wolfgang Rabsch

Der Fall hatte landesweit für Entsetzen und Aufmerksamkeit gesorgt: Im September 2022 hatte ein 28-jähriger Beschuldigter aus Neuwied seine eigene Mutter im Zustand der Schuldunfähigkeit grausam getötet.

Symbolfoto

Neuwied. Da die Staatsanwaltschaft Koblenz von Beginn an von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten ausging, wurde das Verfahren, anders als in einem regulären Strafverfahren, als Sicherungsverfahren durchgeführt. Nach ausgiebiger Beweisaufnahme fand nun vor der 14. Strafkammer des Landgerichts in Koblenz das Verfahren ein Ende. Der NR-Kurier hatte mehrmals berichtet.

Was hat die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vorgeworfen?
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Totschlag. Im August 2022 hat der Beschuldigte unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt und dieses vorsätzlich in ein parkendes Polizeifahrzeug gesteuert. An beiden Fahrzeugen entstand ein Totalschaden. Zwei Polizeibeamte, die zu Hilfe kommen wollten, wurden massiv beleidigt, unter anderem mit "ihr satanischen Pädophile", zudem leistete der Angeklagte Widerstand bei der Festnahme.

Am 8. September 2022 hat der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Beschuldigte seine Mutter getötet, wobei er zur Ausführung der Tat ein Messer und ein Beil verwendet hat. Nachdem das Opfer seinen schweren Verletzungen erlegen war, übergoss der Beschuldigte den Leichnam mit Isopropanol und entzündete die Flüssigkeit, wodurch auch das Haus in Vollbrand geriet, wie vom Täter beabsichtigt.

Weitere Zeugenaussagen
Am letzten Verhandlungstag wurden zunächst zwei Polizeibeamte vernommen, wobei ein Zeuge berichtete, dass ein Nachbar gehört hatte, dass der Beschuldigte "Die Hexe brennt, es tut mir so leid" rief. Eine Polizeibeamtin schilderte, dass der Angeklagte am Valentinstag 2022 mit einer rosafarbenen Axt auf dem Betriebsgelände von Amazon in Neuwied erschien, dort Farbschmierereien veranstaltete, um Valentinsgrüße bei Amazon abzugeben. Er hatte eine Hassliste, auf der an erster Stelle Jeff Bezos stand, aber auch Jogi Löw. Die Zeugin: "Der Beschuldigte stand merklich unter Drogeneinfluss, in seiner Vernehmung sagte er, dass er Ballerspiele liebe und schon viele Köpfe weggeballert habe. Bei mir schrillten die Alarmglocken, durch sein wirres und sprunghaftes Verhalten. Ich veranlasste die Einweisung in eine Psychiatrie, wo er allerdings bereits einen Tag später wieder entlassen wurde".

Medizinische und psychiatrische Gutachten wurden vorgetragen
Rechtsanwalt Ecker bat das Gericht, dass die Angehörigen des Opfers, Kinder und Geschwister, den Saal während der Gutachten verlassen dürfen, da teilweise grausame Details erörtert werden, die für die Angehörigen nur schwer zu verkraften seien. Selbstverständlich stellte das Gericht den Angehörigen frei, den Sitzungssaal zu verlassen.

Die medizinische Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität Mainz erstattete ihr Gutachten. Die Obduktion des verbrannten Körpers ergab, dass die Stichverletzungen todesursächlich waren, die einen hohen Blutverlust verursacht hätten. Zum einen der Stich mit dem Messer in den Hals, wobei das Halsmark durchtrennt wurde. Ein weiterer Durchstich verletzte Lunge und Leber, zudem war der Kehlkopf gebrochen. Das Opfer ist nicht an Kohlenmonoxid (Rauchgasvergiftung) verstorben.



Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie, die am Tattag vorlag und bis heute anhält. Er befindet sich zurzeit im Nette-Gut und ist dort im Hochsicherungstrakt untergebracht. Zur Medikation des Beschuldigten ist ihm unter anderem Haloperidol (Haldol) verordnet worden. Er lebt in einem Einzelzimmer und suche keinerlei Kontakt mit anderen Menschen. Der Gutachter attestierte dem Beschuldigten eine krankhaft seelische Störung, zudem liege keine Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit vor. Daher sei die Anwendung von Paragraf 20 Strafgesetzbuch (StGB) geboten, weil die Voraussetzungen dafür vorlägen. Da eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Tatwiederholung nicht auszuschließen sei, ist gemäß Paragraf 63 StGB die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, folgten die Plädoyers
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, Aufrechterhaltung des Unterbringungsbeschlusses und Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis von drei Jahren.

Der Vertreter der Nebenkläger schloss sich insoweit dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte ebenfalls Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit.

Positiv muss erwähnt werden, dass die Staatsanwaltschaft und beide Verteidiger mit Rücksicht auf die Angehörigen, nicht auf die grausamen Details der Tötung der Ehefrau und Mutter während ihrer Plädoyers eingingen. Der Angeklagte, der an allen Verhandlungstagen apathisch wirkte, keinerlei äußerliche Zeichen von Emotionen oder Empathie zeigte, meist wortlos der Verhandlung folgte, schloss sich seinem Verteidiger an.

Urteil im Namen des Volkes
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird wegen Schuldunfähigkeit angeordnet. Der Unterbringungsbeschluss bleibt aufrechterhalten und ist weiterhin in Vollzug. Vor Ablauf von weiteren drei Jahren darf dem Beschuldigten keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Vorsitzender Richter Rupert Stehlin vermied ebenfalls, detailliert auf grausame Einzelheiten, die zum Tod des Opfers führten, einzugehen. Als einzigen Trost für die Angehörigen konnte er mitgeben, dass das Opfer bereits mit dem Schlag gegen den Kopf bewusstlos wurde und von den weiteren Handlungen des Beschuldigten nichts mitbekommen hat. Dieses begründete er damit, dass die Nachbarn weder Hilfe- noch Schmerzensschreie gehört hätten. An der Täterschaft des Beschuldigten bestünden keinerlei Zweifel.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt, es wurden keine Erklärungen abgegeben. Die Rechtskraft des Urteils tritt ein, wenn die Einlegungsfrist verstrichen ist und keine Erklärungen abgegeben werden. Wolfgang Rabsch



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Neuwied & Umgebung

Jetzt Fan der NR-Kurier.de Lokalausgabe Neuwied auf Facebook werden!


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema "Ängste, Depressionen und PTBS"

Neuwied. Am Dienstag, dem 3. Dezember findet um 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr das Gründungstreffen einer Selbsthilfegruppe für ...

Massenkarambolage auf winterglatter Autobahn: Sieben Fahrzeuge betroffen

Region. Gegen 23 Uhr kam es zwischen den Anschlussstellen Ransbach-Baumbach und Dierdorf zu einem Verkehrsunfall mit sieben ...

Mehr als nur Action und Streben nach dem Kick

Kreis Neuwied. Als aktuelles Gemeinschaftsprojekt wird ab 2025 eine neue Ausbildung zur Erlebnispädagogin/zum Erlebnispädagogen ...

Kürbiskunstaktion begeisterte Besucher

Neuwied. Im Rahmen einer parallelen Gewinnspielaktion schmückten Kürbisse besonderer Sorten die Schaufenster der innerstädtischen ...

Enkelglück: Großeltern werden und sein

Puderbach. Mit der Geburt des ersten Enkelkindes vollzieht sich ein Generationenwechsel - die Eltern werden zu Großeltern, ...

Netzwerktreffen des "Naturpark Netzwerk Naturschutz" in Waldbreitbach

Waldbreitbach. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Vortrag von Günter Hahn, erfahrener Biologe und ehemaliger Biotopbetreuer ...

Weitere Artikel


Verkehrskontrollen in Rheinbrohl: Sicherheit auf dem Schulweg unter der Lupe

Rheinbrohl. Bis auf leichtere Verstöße in Hinblick auf Anlegen der Gurte blieb es ohne Beanstandungen. Ein 23-jähriger Fahrzeugführer ...

Arbeitseinsatz in Daufenbach: Mitglieder der AG Dorferneuerung bepflanzen den Generationenplatz

Dürrholz. Eine Blumenesche und eine Säulenhainbuche begrünen den Bereich des Großspielgerätes, eine Roteiche steht zwischen ...

Markt der Berufe 2023: Asbachs erfolgreiche Ausbildungsmesse kehrt zurück

Asbach/Neustadt (Wied). Der "Markt der Berufe" bietet eine große Auswahl an Möglichkeiten für Schüler und Unternehmen in ...

Gefährlicher Aufguss: Warnung vor Schlankheitsmittel "Trex Tea"

Region. Bei "Trex Tea" handelt es sich um ein weißes Pulver, das mit heißem Wasser aufgegossen und getrunken werden soll. ...

Bunte Ostereier und kuschelige Woll-Küken in Erpeler Kindertagesstätte

Erpel. Insgesamt 300 Eier haben die Mitglieder gekocht und auf verschiedene Stationen verteilt. Sie konnten mit Kaltwasserfarbe ...

Hinschauen, handeln, helfen: Kinder psychisch und suchtkranker Eltern in den Fokus rücken

Neuwied. Jetzt vertieften die Fachkräfte aus unterschiedlichsten Institutionen die Thematik bei einer weiteren Veranstaltung ...

Werbung