Überfall auf Postfiliale in Puderbach: Vier Jahre Haft für den Täter
Von Wolfgang Rabsch
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richterin Anke van den Bosch, konnte am 9. Mai endlich einen Schlussstrich unter eine Straftat ziehen, die 2017 in Puderbach und Umgebung für großes Aufsehen gesorgt hatte.
Puderbach. Am 19. Mai 2017 soll der heutige Angeklagte zusammen mit einem bisher unbekannt gebliebenen Mittäter die Postfiliale in Puderbach überfallen haben, die Angestellte beim Verlassen der Postfiliale gezwungen haben, den Schlüssel zum Tresor auszuhändigen, sie mit Kabelbinder gefesselt und aus dem Tresor über 25.000 Euro erbeutet zu haben. Die Angestellte wurde zwar trotz der Fesselung körperlich nicht verletzt, aber musste sich in psychiatrische Behandlung begeben und ist so traumatisiert, dass sie bis heute nicht arbeitsfähig ist.
Der Angeklagte verbüßt zurzeit in der JVA Diez eine mehrjährige Haftstrafe, zu der er wegen eines Raubüberfalls auf die Postfiliale in Urmitz verurteilt wurde. Nach wie vor bestreitet er vehement, am Überfall auf die Postfiliale in Puderbach beteiligt gewesen zu sein. Der NR-Kurier berichtete.
In der jüngsten Hauptverhandlung erschien die Postangestellte, die zum ersten Termin, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht gekommen war.
Es war absolut beeindruckend, wie die Zeugin, die seit dem Überfall arbeitsunfähig ist, bemüht war, ihre Emotionen zu beherrschen und sachlich auszusagen. "Ich wollte die Postfiliale schließen, schaute nochmals durch ein Fenster nach draußen und sah dort einen Mann, der eine DHL-Jacke trug und eine Kappe auf dem Kopf hatte. Als ich den Hinterausgang öffnete, um die Postfiliale zu verlassen, standen plötzlich zwei maskierte Männer vor mir, einer schubste mich zurück in die Filiale. "Geld her!", rief einer der Männer. In der Filiale wurde ich zu Boden gebracht und an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt. "Wenn du ruhig bleibst, dann passiert dir auch nichts", wurde ich bedroht. Ich musste verraten, wo der Schlüssel zum Tresor versteckt war. Damit wurde der Tresor geöffnet und die Täter konnten mit der Beute flüchten. Da die Kabelbinder nicht zu fest angezogen waren, konnte ich mich schnell befreien und die Polizei alarmieren. Ich bekomme die Bilder nicht mehr aus dem Kopf, wie ich hilflos auf dem Boden lag und die Maskierten den Tresor ausräumten. Seit dem Raubüberfall bin ich arbeitsunfähig. Ich wurde körperlich nicht verletzt, aber leide nach wie vor an Schlafstörungen und bin sehr schreckhaft geworden".
Die Vorsitzende verlas das Sicherstellungsprotokoll (Asservate) und das Behördengutachten des LKA, welches zum Inhalt hatte, dass an einer Strumpfmaske und einem Kabelbinder DNA-Spuren des Angeklagten nachgewiesen werden konnten. Weiterhin erteilte die Vorsitzende den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Raubs gemäß § 249 Abs.1 Strafgesetzbuch erfolgen kann. Zu diesem Hinweis wurden seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärungen abgegeben.
Nunmehr wurde der Bundeszentralregisterauszug (BZR) des Angeklagten zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht. Das Verlesen ähnelte eine Lesestunde durch die Vorsitzende, da der BZR insgesamt 26 Eintragungen enthielt, die meisten wegen schweren Diebstahls, Raubs, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Einen Großteil seiner 61 Jahre hat der Angeklagte hinter Gittern verbracht.
Das Gericht stellte nochmals fest, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (Deal) stattgefunden haben und schloss die Beweisaufnahme. Es folgten die Plädoyers.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hegte keinerlei Zweifel an der Tatbeteiligung des Angeklagten, nachgewiesen durch das eindeutige Ergebnis des DNA-Gutachtens des Landeskriminalamts. Als Strafmaß beantragte die Oberstaatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten wegen Raubes, unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Diez, zudem stand der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter zweifach laufender Bewährung. Weiterhin wurde der Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr beantragt, da in den nächsten Tagen die Haftentlassung aus dem Urteil wegen des Überfalls auf die Postfiliale in Urmitz anstehen würde. Der Angeklagte zeigte sich sehr ungehalten während des Plädoyers und brüllte mehrmals dazwischen "Es reicht mir, was ihr mit mir macht, es ist alles gelogen".
Rechtsanwalt Mark Neugebauer beantragte Freispruch nach dem Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten), da nicht ausgeschlossen werden könne, dass dem Angeklagten die DNA -Spuren an der Strumpfmaske und dem Kabelbinder von anderen "untergejubelt" wurden.
In seinem letzten Wort rastete der Angeklagte wieder aus und beschuldigte die Staatsanwaltschaft, dass sie einem anderen Straftäter Straffreiheit zusicherte, für den Fall, dass er gegen ihn aussagt und ihn belastet.
Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen Raub zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Diez und unter Anrechnung von 9 Monaten auf die Vollstreckung, als Kompensation wegen der überlangen Verfahrensdauer. Zudem verkündete die Strafkammer den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen Fluchtgefahr.
Während der Begründung des Urteils brannten dem Angeklagten erneut die Sicherungen durch, er brüllte lauthals: "Ich höre mir die Scheiße hier nicht mehr länger an, ich will zurück in meine Zelle. Ich habe es hier nur mit Idioten zu tun, es ist alles gelogen, ich bin unschuldig, ich werde hier verarscht". Die Vorsitzende und der Verteidiger des Angeklagten konnten ihn beschwichtigen und beruhigen, sodass der Angeklagte durch die Wachtmeister abgeführt werden konnte. Zum Urteil und zum Haftbefehl wurde kein Rechtsmittelverzicht erklärt. (Wolfgang Rabsch)
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