Achtung Internetkriminalität: Identitätsdiebstahl, Phishing und Pharming
RATGEBER | Mit der zunehmenden Digitalisierung werden die Gefahren, die im Internet lauern, zwar nicht zwingend größer, doch sie bekommen eine größere Basis, mehr Spielraum. Neben rein technischen Gefahren, die mittlerweile vielen bekannt sein dürften, also beispielsweise Viren und Würmern, die sich durch die Computerdaten fressen, bekommen insbesondere die Gefahren, die im Verborgenen lauern, eine immer größere Bandbreite. Erst zu Beginn des Jahres warnte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor Phishing-Mails, die aussahen, als kämen sie von der Hausbank. Die Gefahr: Man sieht sie nicht. Man hört sie nicht. Man erkennt sie nicht. Und so können sie vergleichsweise lange Schaden anrichten.
Der Identitätsmissbrauch hat verschiedene Gesichter
In der Praxis ist mit Blick auf die unsichtbaren Gefahren im Netz häufig die Rede von Phishing, vom Diebstahl persönlicher Daten und von den daraus resultierenden Straftaten. Doch was können Anwender tun? Ihre Daten schützen, sich der Gefahr bewusst sein und eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die im Bereich des Privatrechtsschutzes eine Klausel zur Internetsicherheit aufzeigt, die bei Identitätsdiebstahl greift. Die Versicherung ist keine Last-Minute-Versicherung, die erst abgeschlossen werden kann, wenn der Identitätsdiebstahl eingetroffen ist. Stattdessen ist es wichtig, dass die Versicherung bereits vor der Straftat Bestand hatte.
Die Verbraucherzentrale zeigt unterschiedliche Varianten des Identitätsmissbrauchs auf und erklärt, dass vor allem der unberechtigte Online-Einkauf und die daraus resultierenden Kosten den finanziellen Schaden darstellen, den die Opfer häufig zu beklagen haben. Das sogenannte Pharming, das einer Frau aus Koblenz widerfahren ist, funktioniert mithilfe einer technischen Umleitung, was diese Straftat noch undurchsichtiger und gefährlicher macht.
Besonders oft käme es übrigens zum widerrechtlichen Kauf von Software und Hörbüchern sowie zum Abschluss von Verträgen mit Streamingdiensten. Auch Handyrechnungen könnten – wenn unberechtigte Dritte Abos abschließen – in die Höhe schnellen. Denkbar ist auch, dass die Kreditkarte mit Käufen belastet wird, die nie getätigt wurden oder die getätigt wurden, die bestellte Ware aber „abgefangen“ wurde.
Teuer könnte in diesem Zusammenhang auch der unberechtigte Zugriff auf ein Online-Dating-Portal sein, das nicht nur finanzielle Folgen haben könnte, sondern auch mentale Folgen haben kann, wenn jemand auf einem Datingportal fälschlicherweise mit der Identität des Opfers auftritt.
Prävention ist eklatant wichtig
Das Bundeskriminalamt warnt nachdrücklich vor Identitätsdiebstahl und/oder Phishing – beides kriminelle Taten, für die die Täter die Anonymität des Internets nutzen. Der Bund setzt an dieser Stelle auf Prävention und wirbt für moderne Sicherheitssysteme auf Computern, Laptops, Smartphones, Tablets und anderen Geräten mit Internetzugang. Regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, bedacht mit Passwörtern umzugehen und gerade in sozialen Netzen Vorsicht beim Umgang mit Kontaktdaten walten zu lassen, sei wichtig, um sich vor Identitätsdiebstahl und/oder Phishing schützen zu können. Gefeit sei jedoch niemand davor, dass Kriminelle im Internet rechtswidriger Weise die digitale Identität übernehmen und mit „abgephishten“ Kennwörtern Schindlauer zu treiben, was bedeuten kann, dass eine Persönlichkeitsverletzung stattfindet oder ein finanzieller Schaden entsteht.
Im Schadensfall: Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen
Waren Präventionsmaßnahmen erfolglos und kam es trotzdem zum Identitätsdiebstahl, kann dieser mentale, psychische und finanzielle Folgen haben, die Otto-Normalverbraucher kaum stemmen können. Deswegen beinhaltet der Privatrechtsschutz der besten Rechtsschutzversicherungen mittlerweile auch eine Klausel zum Internetrechtsschutz. Dahinter verbirgt sich die Leistung, dass die Kosten für rechtliche Beratung, eine etwaige, gerichtliche Auseinandersetzung sowie für die Folgen des Identitätsdiebstahls übernommen werden. Bezifferbar sind dabei insbesondere die Kosten, die durch Identitätsdiebstahl entstanden sind, also beispielsweise, wenn Betrüger mit geklauten Passwörtern Bestellungen aufgegeben haben und das Opfer lediglich die Rechnung dafür bekam.
Doch auch wenn rufschädigende Inhalte im Netz veröffentlicht wurden, das Opfer diese entdeckt hat und anschließend rechtliche Schritte gegen die Verursacher einläutet, könnten eben diese rechtlichen Schritte durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Das funktioniert, wenn es in der Internetrechtsschutz-Klausel einen Passus zu rufschädigenden Inhalten gibt sowie darüber, dass die Löschung dieser Inhalte sowie alle damit in Verbindung stehenden Folgekosten von der Rechtsschutzversicherung beglichen werden.
Da der Internetrechtsschutz nur ein Baustein des Privatrechtsschutzes darstellt, erhalten Versicherungsnehmer in der Praxis noch weitere Leistungsbausteine, um juristisch gut unterstützt zu sein, beispielsweise dann,
- wenn Ärger mit einem Amt oder in einer Behörde droht,
- wenn sich Versicherungsnehmer und Sozialversicherungen uneins sind über etwaige Leistungen,
- wenn es Ärger mit dem Finanzamt gibt,
- wenn es Streit mit Kaufverträgen oder anderen Vertragsangelegenheiten privater Natur gibt,
- oder wenn es gar um den Anspruch auf Schadensersatzleistungen geht.
Darüber hinaus kann die Rechtsschutzversicherung bei Bedarf auch um den Baustein Berufs- oder Arbeitsrechtschutz erweitert werden, sowie um einen Verkehrsrechtsschutz oder gar eine Rechtschutzversicherung für Vermieter und Mieter beinhalten. Denkbar sind auch zwei Zusatzbausteine, die immer beliebter werden: der Straf-Rechtsschutz und der Familien-Rechtsschutz. (prm)