Neue Broschüre soll Fragen zur Schülerbeförderung beantworten
Publikation der Kreisverwaltung wird zum ersten Mal aufgelegt
Kreis Neuwied. Alle Ansprechpartner, Übersichten über Zuständigkeiten, gesetzliche Grundlagen und Satzungen sowie umfassende allgemeine Informationen zum Thema Schülerbeförderung enthält eine von der Kreisverwaltung Neuwied erstmals aufgelegte Broschüre, die der zuständige 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach jetzt vorstellte.

Der Landkreis Neuwied als Schulwegkostenträger ist für die Sicherstellung der Schülerbeförderung zu den Schulen im Kreisgebiet verantwortlich. Während das rheinland-pfälzische Schulgesetz die Rahmenbedingungen dafür festschreibt, werden in der Satzung und den Richtlinien zur Schülerbeförderung die Details festgelegt, die für die Übernahme von Schülerfahrtkosten maßgeblich sind. Hierüber soll die Broschüre Auskunft geben.
Hallerbach betont: "Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuwied und ganz besonders die jungen Menschen stehen im Mittelpunkt unseres täglichen Handelns. Der Schulbesuch und der damit verbundene Schulweg ist für sie dabei von zentraler Bedeutung. Sie brauchen eine Schülerbeförderung, die sicher sein muss, im zumutbaren Rahmen liegt und andererseits auch bezahlbar ist."
Mit dieser Publikation möchte die Kreisverwaltung größtmögliche Transparenz schaffen und mit Schülern und Eltern an einer ständigen Optimierung und Verbesserung arbeiten. Hallerbach abschließend: "Die Kreisverwaltung ist an einer funktionierenden Schülerbeförderung interessiert und möchte die Gesamtsituation überblicken. Deshalb kann sich jeder unabhängig von den Zuständigkeiten mit allen Beschwerden an die Kreisverwaltung wenden. Den Beschwerden wird nachgegangen".
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Christoph Becker, bei der Kreisverwaltung für die Organisation der Schülerbeförderung zuständig, ergänzt: "Die Broschüre ist erhältlich im Bürgerbüro der Kreisverwaltung und soll den Schulleitungen sowie Schulelternbeiräten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus steht sie auch im Internet unter www.kreis-neuwied.de zum Download bereit."
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