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Pressemitteilung vom 16.07.2023    

Ampel verdoppelt Förderung für altersgerechte Umbauten im eigenen Zuhause

In einer Bekanntmachung des Bundesbauministeriums wird konkretisiert, dass mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung für Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) für Bestandsimmobilien mit bis zu 2.500 Euro gefördert würden.

Martin Diedenhofen hat gut lachen. (Foto: Christian Spies)

Neuwied/Altenkirchen. Wohnen mit körperlichen Einschränkungen – das kann zu einer
großen Herausforderung werden. Denn meist sind teure Umbauten des eigenen Hauses oder
der Wohnung notwendig, um das Zuhause barrierefrei zu gestalten. Laut dem heimischen Bundestagsabgeordneten Martin Diedenhofen werde genau hier durch das SPD-geführte Bundesbauministerium mit der Förderung "Altersgerecht Umbauen" unterstützt. Laut Pressemeldung sei diese Förderung noch einmal deutlich stärker als bisher. Stünden dieses Jahr insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung, soll diese Summe im Jahr 2024 auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden.

Diedenhofen (SPD) ist selbst Mitglied des Bauausschusses und argumentiert: "Dass die finanzielle Unterstützung verdoppelt wird, ist eine sehr gute Nachricht. Mit dieser Förderung wollen wir dabei helfen, dass Menschen länger in ihrer gewohnten Umgebung wohnen können."

Von Programmbeginn 2009 bis ins vergangene Jahr seien bereits fast 300.000 Förderzusagen in Höhe von rund 617,4 Millionen Euro erteilt worden. Das Programm wirke präventiv. Der Name solle nicht darüber hinwegtäuschen, dass neben älteren Menschen auch Menschen mit Behinderungen und junge Familien unterstützt werden, barrierefrei wohnen zu können, lautet die Absicht der Verantwortlichen.



Im Detail beträgt laut Internetportal des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderung als Zuschuss vom Staat bis zu 2.500 Euro. Die Förderung der Barrierefreiheit wurde 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets I mit zinsverbilligten KfW-Krediten eingeführt. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss maximal 2.500 Euro (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten). Förderfähig ist auch der Standard "Altersgerechtes Haus", der mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst wird. Der Antrag im Zuschussportal der KfW ist zwingend vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Nähere Informationen zum Programm, seinen konkreten Voraussetzungen und der
Förderung gibt es auf der Internetseite des Bundesbauministeriums. (PM)



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