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Nachricht vom 13.09.2023    

Kassenärztliche Vereinigung: Kassen sparen auf dem Rücken der Patientenschaft

In einer Pressemitteilung positioniert sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) zur Forderung nach einem finanziellen Ausgleich für die gestiegenen Kosten in den Praxen. Hintergrund ist die dritte Runde der Finanzierungsverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Hohe Teuerungsraten, massiv gestiegene Energiepreise und der umkämpfte Arbeitsmarkt stellen die ambulante Versorgung zusehends vor existenzielle Probleme. Schon seit Jahren verzeichnet der für die vertragsärztliche Vergütung ausschlaggebende Orientierungswert (OW) nur marginale Zuwächse jeweils unterhalb der Inflationsrate. Diese reichen nicht einmal mehr, die laufenden Betriebs- und Personalkosten in den Praxen zu decken. Um den drohenden Praxenkollaps zu verhindern, muss der OW für 2024 um 10,2 Prozent steigen, um einen vollen Inflationsausgleich zu gewährleisten und das Gehalt der Praxismitarbeitenden auf ein auskömmliches Maß anheben zu können.

Mit dieser Forderung war die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 9. August in die Finanzierungsverhandlungen gestartet. Doch es zeichnet sich kein Entgegenkommen seitens der gesetzlichen Krankenkassen ab. Diese bieten bislang einen Anstieg des OW um lediglich 2,1 Prozent an. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Dr. Peter Heinz, äußert mit Blick auf den am Mittwoch stattfindenden dritten Verhandlungstag sein Unverständnis für die Reaktion der Krankenkassen. Er kritisiert diese als an der Wirklichkeit vorbei und fordert von der anderen Seite mehr Weitblick: "Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, ist das Angebot der Krankenkassen völlig unverhältnismäßig. Was es jetzt braucht, ist eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen, um die ambulante Versorgung zu sichern." Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Praxen gingen am Ende zwangsläufig auch zulasten der Patientinnen und Patienten, warnte Dr. Heinz.

Hohe Diskrepanz zwischen Kliniken und Praxen
Laut Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung fehlen dem ambulanten Bereich allein in diesem Jahr 2,8 Milliarden Euro. Während die Krankenhäuser fortwährend mit immer weiteren Subventionierungen bedacht werden, verzeichnet jede Praxis damit durchschnittlich einen Umsatzverlust von jährlich rund 28.000 Euro. Zusätzliche Belastungen sind die anhaltend hohe Inflation und die weiter steigenden Personalkosten: So vermeldet das Statistische Bundesamt für das erste Quartal 2023 eine allgemeine Lohnentwicklung von 5,6 Prozent und einen allgemeinen Kostenanstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. "Der herrschenden Unterfinanzierung und Benachteiligung der Praxen gegenüber den Krankenhäusern muss ein Ende gemacht werden!", mahnte Dr. Heinz mit Blick auf den Tarifabschluss der Krankenhausärztinnen und -ärzte mit den kommunalen Kliniken. Dort erhöhen sich die Entgelte insgesamt um 11 Prozent gegenüber 2022.



Wie weit die Schere inzwischen auseinanderklafft, verdeutlicht die Entwicklung des finanziellen Spielraums der Praxen im Vergleich zum stationären Bereich. Berücksichtigt man Personalnebenkosten und Arbeitszeiten, verdienen Selbstständige in eigener Praxis heute rund 20 Prozent weniger als eine Oberärztin oder ein Oberarzt in der Klinik - eine Diskrepanz, die umso schwerer wiegt, als das Gehalt einer Oberärztin bzw. eines Oberarztes ursprünglich eine wichtige Orientierungsmarke bei der Bewertung von Leistungen im ambulanten Bereich darstellte.

Für die KV RLP ist dies ein eindeutiges Zeichen dafür, dass das jetzige Verhandlungsprozedere nicht mehr funktioniert. Der unzureichende Vorstoß offenbare darüber hinaus einen falschen Fokus, bemängelt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. Dieser befeuere, neben weiteren Fehlentscheidungen, die ohnehin schwindende Attraktivität einer Tätigkeit im ambulanten Bereich weiter. Er warnt: "Der Wert ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeit darf nicht von der Finanzlage der Krankenkassen abhängig gemacht werden."

Bundesweite Aktion der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die KV RLP veröffentlicht diese Pressemitteilung im Rahmen der bundesweiten Aktion aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter dem Titel "PraxenKollaps - Praxis weg, Gesundheit weg!". Bereits in den vergangenen Wochen haben alle KVen themengleiche Pressemitteilungen in ihren Bundesländern herausgegeben, um auf die akut gefährdete Situation der ambulanten Versorgung aufmerksam zu machen. (PM)



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