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Nachricht vom 26.09.2023    

Unfallgefahr: Das müssen Autofahrer zum Wildwechsel wissen

Mit Herbstbeginn steigt die Gefahr von Wildunfällen. ADAC-Verkehrsexperte Herbert Fuss gibt Tipps, wie sich ein Unfall vermeiden lässt und was es bei einer Schadensregulierung zu beachten gilt.

(Foto: ADAC)

Region. Nach Angabe des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kollidiert in Deutschland alle zweieinhalb Minuten ein Wildtier mit einem Fahrzeug. Dies führt nicht nur zu tragischen Unfällen, sondern auch zu erheblichem Sachschaden.

Besonders im Herbst steigt die Gefahr, in einen Zusammenstoß mit Wildtieren verwickelt zu werden. Denn dann verschiebt sich der Pendelverkehr in die Dämmerung. Zudem werden die Tiere, weil sie sich auf die Winterzeit vorbereiten, aktiver.„Viele Unfälle könnten durch richtiges Verhalten der Autofahrer vermieden werden. Um Unfälle mit Wildtieren zu verhindern, ist es wichtig, vorausschauend und umsichtig zu fahren“, sagt Herbert Fuss, Verkehrsexperte des ADAC Mittelrhein.

Weitere Tipps:
Geschwindigkeit reduzieren: Besonders an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern sowie in der Dämmerung sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren. Bei Tempo 70 benötigt ein Fahrzeug rund 70 Meter, um zum Stehen gebracht zu werden, bei Tempo 100 ist der Anhalteweg nahezu doppelt so lang.
Abstand halten: Ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermöglicht es, rechtzeitig zu reagieren, falls ein Tier die Fahrbahn überquert.
Den Fahrbahnrand beobachten: Wildwechselschilder sind nicht überall vorhanden. Deshalb sollte auf Anzeichen von Wildtieren am Fahrbahnrand geachtet werden, wie zum Beispiel leuchtende Augen in der Dunkelheit.
Nicht aufblenden: Wenn Wild am Straßenrand auftaucht, sofort die Geschwindigkeit reduzieren. Sind Tiere auf der Fahrbahn, sollte man versuchen, sie durch Hupen zu vertreiben. Tiere nicht mit dem Fernlicht blenden. Dies kann die Tiere verwirren.
Nicht ausweichen: Wenn ein Zusammenstoß mit einem Tier unausweichlich ist, sollten Autofahrer nicht versuchen, unkontrolliert auszuweichen. Das kann gefährlich sein und zu einem Frontalzusammenstoß oder einem Baumunfall führen.



Und was, wenn es zum Zusammenstoß mit einem Wildtier kommt? Fuss rät Ruhe zu bewahren und folgende Tipps zu beachten:

Warnblinkanlage einschalten: Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig gewarnt, selbst rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Darauf achten, dass das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle (mindestens 150 Meter) aufgestellt wird.
Polizei oder Jagdpächter benachrichtigen: Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 oder den örtlichen Jagdpächter an, denn geschädigte Autofahrer benötigen zur etwaigen Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung eine Wildschadenbescheinigung.
Totes Tier an den Straßenrand ziehen: Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte das tote Tier mit Handschuhen an den Randstreifen gezogen werden. Dies nur, wenn sich Autofahrer dadurch nicht selbst in Gefahr bringen. Verletzte Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, da sie sich wehren und Menschen verletzen können.
Tier nicht entfernen: Auf keinen Fall darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, da dies als Wilderei angesehen werden kann.

So funktioniert die Schadenregulierung
Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. „Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt“, erklärt Herbert Fuss. Zum Haarwild zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen. Bei Unfällen mit Vögeln greift hingegen nicht immer die Teilkaskoversicherung. In diesen Fällen kann möglicherweise die Vollkaskoversicherung einspringen. Fuss: „Zu beachten ist, dass die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse führen kann.“ (PM)



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