FWG/FDP Vettelschoß-Kalenborn: Droht das Aus für Baugebiet "Auf dem Altenhof"?
Auf der Tagesordnung der kürzlich stattgefundenen 40. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß stand unter anderem die Beratung zum Thema Bebauungsplan des beschlossenen Wohngebietes "Auf dem Altenhof".
Vettelschoß. Nach mehr vier Jahren Planung, diversen Gutachten, sogar Erwerb landwirtschaftlicher Teilflächen, sollte jetzt die Erschließung nach §13b (BauGB), also im vereinfachten Verfahren, erfolgen. Doch die Bagger müssen nun wieder zurückgepfiffen werden, da nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig der §13b ab Juli 2023 nicht mehr mit EU-Recht vereinbar ist.
Warum in Vettelschoß selbst das vereinfachte Verfahren, auch unter Berücksichtigung des wegen der Fledermäuse notwendigen Grundstückszukaufs, mehr als drei oder vier Jahre dauern musste, können können FWG und FDP im Gemeinderat nicht nachvollziehen: "Hier muss sich in Zukunft etwas ändern!"
Dem Gemeinderat wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung drei Alternativen für ein weiteres Vorgehen vorgeschlagen:
• mit dem Regelverfahren für Wohnbaugebiete von vorne anzufangen,
• das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen,
• in dem Bereich eine PV-Freiflächenanlage aufzustellen.
In allen drei Fällen tragen die Steuerzahler die bis dahin entstandenen Kosten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, von vorne anzufangen und in einem Regelverfahren nach §2 (BauGB) an dem vorhandenen Bebauungsplan festhalten.
Es gibt aber auch erfreuliche Nachrichten, denn im weiteren Verlauf der Sitzung kam ein Antrag vom Sportverein SV Vettelschoß-Kalenborn 1924 e.V. auf Kostenübernahme für eine energetische Sanierung und behindertengerechten Umbau des Tennisheimes an der Anlage Hübelsheckerweg. Hierzu haben übergreifend alle Fraktionen Unterstützung zugesagt. Nach Ermittlung der Kosten und Fördermöglichkeiten sollen im Haushalt 2024 hierfür Mittel eingestellt werden.
Die FWG/FDP Fraktion bedankt sich im Namen aller Ratsmitglieder bei den zahlreich erschienenen Bürgern von Vettelschoß. (PM)
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