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Nachricht vom 25.10.2011    

Schulgesetznovelle Rheinland-Pfalz bringt keine Entlastung für den Neuwieder Kreishaushalt

Hallerbach: Schulgesetz bleibt weiterhin eine Mogelpackung - Weitere finanzielle Belastungen sowie enorme finanzielle Forderungen aus den Nachbarkreisen zu erwarten


Kreis Neuwied. So hat sich der 1. Kreisbeigeordnete und Verkehrsdezernent Achim Hallerbach die rheinland-pfälzische Schulgesetznovelle nicht vorgestellt: "Die seit Jahren eingeforderte Gesetzesänderung, die eine Kostenentlastung bei der Beförderung von Förderschülern mit sich bringen sollte, zeichnet sich leider nach dem derzeitigen Wortlaut des Gesetzentwurfes nicht ab. Vielmehr hat eine überschlägige Berechnung durch die für die Beförderung von Förderschülern verantwortliche Fachabteilung gezeigt, dass es noch teurer wird und das Defizit bei der Schülerbeförderung weiter ansteigt. Und das können wir keinesfalls akzeptieren", so Hallerbach weiter.

Seit Jahren schon kämpft der Landkreis Neuwied für eine gerechte Kostenverteilung bei der Beförderung von Schülern, die die Förderschulen mit großem Einzugsbereich im Landkreis besuchen und aus den Nachbarkreisen sowie aus der Stadt Koblenz einpendeln.

Es handelt sich dabei um die Christiane-Herzog-Schule in Neuwied-Engers, die Paul-Schneider-Schule in Neuwied-Oberbieber, die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied-Feldkirchen, die Gebrüder-Grimm-Schule in Neuwied-Feldkirchen sowie die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied-Stadt.

"Nur die Hälfte aller rund 1.300 Fahrschüler kommen aus dem Landkreis Neuwied selbst, der Rest pendelt aus dem Umland ein. Einen Teil dieser Kosten wurde von den Nachbarn aus Mitteln der Sozial- und Jugendhilfe getragen, indem sie selbst eigene Buslinien zu den Schulstandorten eingerichtet haben", bestätigt Hallerbach.

Dennoch blieb ein großer Teil der Kosten für eigene Verkehrslinien beim Landkreis Neuwied haften, denn von der im Schulgesetz aufgezeigten "Kann-Regelung" einer Kostenbeteiligung hatte natürlich keiner der Nachbar-Landkreise Gebrauch gemacht.

Doch dann wurde im Rahmen eines Musterrechtsstreites, der vom Landkreis Cochem-Zell gegen den Landkreis Neuwied geführt wurde, vom Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass der Landkreis Neuwied als sogenannter "Schulsitzlandkreis" grundsätzlich für die Beförderung "aller" einpendelnden Schüler organisatorisch und finanziell verantwortlich ist, also auch für diejenigen, die bislang auf Kosten der Sozial- und Jugendhilfe befördert wurden.

Gleichzeitig aber hatte das Gericht jedoch auch entschieden, dass die bis dato geltenden Regelungen im Schulgesetz über eine Verteilung der Kostenlast zwischen dem Schulsitzlandkreis Neuwied und den Wohnsitzlandkreisen der Schüler einer dringenden Anpassung bedürfen.

"Vor diesem Hintergrund", so Achim Hallerbach, "hat nun der Landesgesetzgeber eine Formulierung in das Schulgesetz aufgenommen, die auf den ersten Blick auf einer Verbesserung der Situation des Landkreises Neuwied hindeuten könnte."

Im entsprechenden Paragraphen soll es künftig heißen, dass bei Förderschulen mit großem Einzugsbereich der Schulsitzlandkreis mit den Wohnsitzlandkreisen der Schüler eine Beteiligung an den Kosten der Beförderung vereinbaren "soll". Die Beteiligung kann dabei bis zur Hälfte der anfallenden Kosten betragen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, kann der betroffene Landkreis die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für eine Entscheidung anrufen.



"Wir haben auf Grundlage dieser Formulierung eine Vergleichsberechnung vorgenommen, was uns nach heutiger Rechtslage und nach dem neuen Recht die Beförderung der einpendelnden Schüler kosten würde. Und über das Ergebnis haben wir nicht schlecht gestaunt. Unterm Strich wird es für den Landkreis Neuwied noch teurer," so der 1. Kreisbeigeordnete Hallerbach.

Dies resultiert daraus, dass der Landkreis Neuwied künftig auch die von den Nachbarlandkreisen auf Kosten der Sozial- und Jugendhilfe eingerichteten Linien übernehmen und finanzieren muss, ohne dass die Ausgleichsleistungen des Landes für die Schülerbeförderung erhöht wird.

"Gewinner dieses neuen Systems ist dabei eindeutig das Land Rheinland-Pfalz, das bisher einen Teil der Kosten der aufgewendeten Sozialhilfe erstattet hat. Wir rechnen nach ersten überschlägigen Ermittlungen mit einem jährlichen Mehraufwand von mindesten 500.000 Euro. Wir fordern daher eine Nachbesserung in der Form, dass die nicht durch Landeszuweisungen gedeckten Kosten für einpendelnde Förderschüler zu 100 Prozent von den Nachbarkreisen - oder wie bisher anteilig vom Land Rheinland-Pfalz - auszugleichen sind", fordert Hallerbach in einer ersten Stellungnahme.

In einem Brief an die heimischen Landtagsabgeordneten machte Hallerbach die Brisanz der Situation für den Kreis Neuwied deutlich. Angesichts der dramatischen und vom Kreis in dieser Angelegenheit nicht mehr selbst steuerbaren Haushaltslage hoffe er auf deutliche Korrekturen der Novelle.

Auch für die zurückliegenden Jahre sieht sich der Landkreis Neuwied vor Forderungen aus den Nachbarkreisen gestellt. Hallerbach befürchtet rückwirkende Kostenerstattungen von mehreren hunderttausend Euro bis zu vereinzelten Millionenforderungen.


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