Pressemitteilung vom 15.11.2023
Kreis Neuwied arbeitet an der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes
Der Landkreis Neuwied arbeitet bereits an der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes: Demnach besitzen Grundschulkinder mit Beginn des Schuljahres 2026 einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in Ergänzung des Schulbesuches. Auf den Kreis kommen damit erheblich finanzielle Herausforderungen zu.
Kreis Neuwied. Mit dem sogenannten Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bundestag im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, wonach Grundschulkinder mit Beginn des Schuljahres 2026 einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in Ergänzung des Schulbesuches haben. Vergleichbar ist diese gesetzliche Vorgabe mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und muss durch den Landkreis Neuwied umgesetzt werden. Zu einem Arbeitsgespräch traf sich Landrat Hallerbach mit Lewin Hattenhauer und Jürgen Ulrich, dem Leiter des Kreisjugendamtes, um sich über den derzeitigen Stand der Planung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu informieren.
"Es ist gut, mit Lewin Hattenhauer seit April dieses Jahres einen Mitarbeiter zu haben, der sich ausschließlich auf die Bewältigung dieser komplexen Planungsaufgabe konzentrieren kann. Denn aus den Erfahrungen bei der Umsetzung der Rechtsansprüche auf Förderung in Kindertagesstätten heraus wissen wir, dass die verbleibenden drei Jahre keinen großen zeitlichen Spielraum erlauben. Bis Ende Juli 2024 werden wir einen Maßnahmenplan erstellen, um entsprechend notwendige Investitionen zu klären", nennt Achim Hallerbach ein konkretes Beispiel. Dabei hat der Landrat auch den Aspekt der Ferienbetreuung im Blick. Der neue Rechtsanspruch schließt nämlich die Ferienzeiten mit Ausnahme begrenzter Schließzeiten ein.
Erhebliche finanzielle Herausforderungen
Schon jetzt wird deutlich, dass sich der Landkreis Neuwied und die Verbandsgemeinden durch die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sehen. Zwar werden Mittel für Investitionen bereitgestellt und der Bund hat darüber hinaus auch die Zusicherung zu einer weiteren Unterstützung bei der laufenden Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes gegeben. "Deren Höhe ist aber bislang völlig offen", so Landrat Hallerbach.
Hintergrund
Mit dem sog. Ganztagsförderungsgesetz (kurz: GaFöG) erhalten Schüler im Grundschulalter einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Rahmen von acht Stunden. Der Rechtsanspruch greift stufenweise und beginnt mit der ersten Klasse im Schuljahr 2026/27. Das heißt, alle Eltern mit Kindern, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, sind unmittelbar betroffen.
Im Kreis Neuwied werden aktuell rund 4.860 Schülern an 28 Grundschulen und drei Förderschulen beschult. Die Meldedaten lassen einen sehr deutlichen Anstieg der Einschulungszahlen prognostizieren. In Summe bedeutet das für die Grundschulen im Landkreis rund 600 Schüler mehr als aktuell. Zu den stetig steigenden Geburtenzahlen wirkt sich auch der Zuzug aus anderen Bundesländern massiv auf die einzuschulenden Kinder aus.
Von den 4.860 Schülern befinden sich aktuell rund 44 Prozent in Ganztagsbetreuungsangeboten. Berücksichtigt man die betreuende Grundschule, die kürzere Betreuungszeiten umfasst, steigt die Betreuungsquote sogar auf über 58 Prozent.
Um den gegebenenfalls weiter steigenden Betreuungsbedarf im Kreisgebiet bestmöglich erfassen zu können und allen betroffenen Eltern, die dies wünschen, ab dem Schuljahr 2026/27 einen Ganztagsbetreuungsplatz anbieten zu können, wurde seitens der Kreisverwaltung Neuwied eine Umfrage zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gestartet. Teilnehmen können alle Bürger beziehungsweise Eltern, die im Landkreis Neuwied leben und ein oder mehrere Kinder zwischen 0 und 11 Jahren haben. Die Umfrage ist bis zum 31.12.2023 online unter folgendem Link zugänglich:
https://www.umfrageonline.com/c/kreis-neuwied-gafoeg
(PM)
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