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Pressemitteilung vom 19.11.2023    

Neuwieder Bürgerliste: Prüfantrag soll helfen, Leerstand zu beseitigen

Leerstehende oder zweckentfremdete Wohnungen sorgen gerade in Zeiten von Wohnungsnot für ein negatives Erscheinungsbild und wirken den Bemühungen um eine attraktive Stadtentwicklung entgegen. Die Neuwieder Bürgerliste möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb die Gesetzeslage und die Aktivitäten anderer Gemeinden erkundet.

Leerstand in der Mittelstraße. (Fotoquelle: Bürgerliste im Stadtrat Neuwied)

Neuwied. Um den Leerstand und die Zweckentfremdung innerstädtischer Immobilien zu bekämpfen, sieht die Neuwieder Bürgerliste zwei Möglichkeiten, die es wert erscheinen, auf ihre Anwendbarkeit in Neuwied hin untersucht zu werden: die Anwendung des Wohnraumzweckentfremdungsgesetzes und die Einführung einer Leerstandsteuer. Für die kommende Stadtratssitzung hat die Bürgerliste deshalb einen entsprechenden Prüfantrag eingereicht.

Seit Jahren macht die Stadtverwaltung Neuwied den Immobilienbesitzern von Leerstand finanzielle Angebote, die dabei helfen sollen, den leer stehenden Wohnraum zu sanieren und wieder seiner Zweckbestimmung zuzuführen – offenbar aber nicht mit dem gewünschten Erfolg. Auch wird versucht, über eine Aufwertung der Innenstadt ein besseres Wohnklima zu schaffen und somit Nachfrage nach Wohnungen in der Innenstadt zu generieren, damit Immobilien für Investoren interessant werden.

Immobilienspekulanten in die Pflicht nehmen
Gegen Hausbesitzer und Spekulanten, die Wohnraum bewusst leer stehen lassen, gab es lange Zeit keine Handhabe, trotz negativer Folgen für die Stadtentwicklung. Die Bürgerliste weist darauf hin, dass sich dies mit der Einführung des Landesgesetzes zur Wohnraumweckentfremdung im Jahr 2020 geändert habe. Der Gesetzgeber eröffnet den Kommunen mit diesem Gesetz eine Möglichkeit, den Leerstand aktiv zu bekämpfen.

Durch eine solche Satzung ist es den Kommunen möglich, einer überwiegend gewerblichen Nutzung von Wohnraum, der Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus oder auch einem länger als sechs Monate andauernden Leerstand von Wohnraum gegenzusteuern. Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist nach Erlass einer entsprechenden Satzung zwar nicht grundsätzlich verboten, sei aber von einer Genehmigung durch die jeweilige Gemeinde abhängig.



Genehmigt werden kann die Zweckentfremdung in Fällen, in denen das private Interesse an der Zweckentfremdung den Erhalt des Wohnraums deutlich überwiegt oder in denen eine Ausgleichsmaßnahme erbracht wird (etwa neu errichtete Wohneinheiten nach Abriss). Kommunen wie Mainz, Trier oder Pirmasens hätten entsprechende Satzungen bereits beschlossen.

Andere Länder erheben bereits eine Leerstandsteuer
Des Weiteren bittet die Bürgerliste die Stadtverwaltung um Prüfung, ob eine Leerstandsteuer eingeführt werden kann. Um leer stehende Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen, haben sich bereits andere Länder in- und außerhalb der EU dazu entschlossen, eine solche Leerstandsteuer zu erheben, teilweise wohl mit beachtlichen Erfolgen bei der Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten.

Das kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz lässt zu, dass die Leerstandsteuer als Verbrauchssteuer eingeführt werden könnte. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits 2018 festgestellt, dass eine Leerstandsteuer auch in Deutschland eingeführt werden kann, aber durch die Kommunen für ihren Geltungsbereich erfolgen muss.

Sowohl die Zweckentfremdungssatzung als auch die Leerstandsteuer wären nach Meinung der Neuwieder Bürgerliste ein probates Mittel, um den Leerstand aktiv zu bekämpfen, mehr Wohnraumangebote in der Stadt zu schaffen und die Innenstadt zu beleben. Auch Gastronomie und Einzelhandel würden durch Aufwertung des Stadtbildes und Kaufkraftgewinn profitieren. Deshalb hofft die Bürgerliste, dass ihr Antrag im Stadtrat auf Zustimmung trifft. (PM)


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