Pressemitteilung vom 06.12.2023
CDU-Fraktionen rufen zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte auf
Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein fordern die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für sogenannte Poolärzte. Ein entsprechender Antrag wurde bei der nächsten Plenartagung eingebracht.
Mainz/Kreis Neuwied. Die CDU-Landtagsfraktionen aus vier Bundesländern haben sich gemeinsam für eine Änderung im Gesundheitssystem stark gemacht. Sie fordern die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärzte. Unter diesen sind Ärzte zu verstehen, die nicht in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind, aber dort freiwillig Dienste im ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten.
Die Vertreter der CDU argumentieren, dass eine flächendeckende und gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten von großer Bedeutung sei. Deshalb müsse es eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Einnahmen der Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst geben.
Laut der CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein haben rund 400 Poolärzte in dem Bundesland zum 31. Dezember 2023 ihre Kündigung erhalten. Die Fraktion warnt, dass durch die Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht ein Großteil dieser Ärzte unwiederbringlich verloren gehen könnte. Dies hätte weitreichende negative Folgen für die Versorgung.
Die finale Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht liegt auf Bundesebene. Die CDU-Landtagsfraktionen fordern ihre Landesregierungen auf, sich dafür einzusetzen, dass Poolärzte analog zu den Notärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden.
Ellen Demuth, Landtagsmitglied aus Rheinland-Pfalz und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, ist eine der Hauptinitiatorinnen dieser Fraktionsinitiative. Sie betont, wie wichtig es sei, diese hochqualifizierten Fachkräfte weiterhin im Gesundheitssystem zu halten. (PM)
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