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Pressemitteilung vom 09.12.2023
Krankschreibung per Telefon wieder möglich
ANZEIGE | Wer an Husten, Schnupfen oder Magen-Darm erkrankt ist, muss ab sofort nicht mehr zwingend die Arztpraxis aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Patienten können bei leichten Erkrankungen per Telefon vom Arzt krankgeschrieben werden - jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Rheinland-Pfalz. Die IKK Südwest hat schon seit Längerem eine dauerhafte Einführung der Regelung gefordert. Das geht aus ihrer Pressemitteilung hervor. "Wir begrüßen den Entschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur sofortigen Wiedereinführung der Krankschreibung per Telefon. Im vergangenen Winter hat die Regelung bereits bewiesen, dass sie zu einem geringeren Menschenaufkommen in den Praxen beiträgt und damit die Ansteckungsgefahr deutlich verringert. Davon profitieren nicht nur Versicherte, sondern auch das medizinische Fachpersonal", sagt Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest und ergänzt: "Während der Pandemie hat sich auch gezeigt, dass Patientinnen und Patienten sowie Praxen verantwortungsvoll und gewissenhaft mit der Regelung umgegangen sind. Wir gehen davon aus, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird."
Dauerhafte Regelung beschlossen
In den vergangenen Pandemie-Jahren hatte es bereits eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon gegeben, die am 1. April 2023 ausgelaufen war, so die IKK Südwest. Nun wurde eine dauerhafte Regelung beschlossen: Die telefonische Krankschreibung von bis zu fünf Kalendertagen ist ab sofort einmalig möglich, wenn es sich um Krankheitsbilder mit leichtem Verlauf handelt.
Weitere Voraussetzungen für die Krankschreibung per Telefon
Die Durchführung einer Videosprechstunde ist nicht möglich und die Patienten sind in der Arztpraxis bereits bekannt. Dauert eine Erkrankung länger als fünf Kalendertage, muss der Patientin persönlich beim Arzt erscheinen. Eine Folgekrankschreibung kann jedoch einmalig per Telefon ausgestellt werden, wenn der Patient für die erstmalige Bescheinigung bereits in der Praxis war.
"Bei leichten Erkrankungen und Symptomen kann eine telefonische Abklärung der Beschwerden oftmals ausreichend sein. Diese Entscheidung obliegt natürlich dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Eine Krankschreibung per Telefon entlastet jedoch die Arztpraxen enorm - gerade jetzt in den Wintermonaten ist dies besonders sinnvoll. Denn die Infektionszahlen unter anderem von Atemwegserkrankungen sind in den vergangenen Wochen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder deutlich angestiegen. Wir erleben es alle in unserem eigenen Umfeld: Viele Menschen sind aktuell krank, sei es Corona, ein grippaler Infekt oder eine einfache Erkältung", erklärt Loth.
Trotz Krankschreibung arbeiten?
Eine Krankschreibung bedeute nicht grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Wer sich früher wieder gesund und fit für die Ausübung seiner Tätigkeit fühlt, kann auch wieder arbeiten gehen. Das sollte jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden und je nach Krankheitsfall individuell und gegebenenfalls mit dem behandelnden Arzt sowie dem Arbeitgeber besprechen - grundsätzlich sei dies aber möglich. (PM)
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