Werbung

Pressemitteilung vom 16.01.2024    

Klage auf Schadenersatz eines Anlegers gegen die depotführende Bank

Haftet die depotführende Bank für Verluste eines Anlegers durch Wertpapiertransaktionen mit Aktien der Wirecard AG? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten. Das Urteil ist gefallen, aber noch nicht rechtskräftig.

Symbolfoto

Koblenz. Sachverhalt: Der Kläger unterhielt bei der Beklagten ein Wertpapierdepot. Im Rahmen dieses Depots hielt er Aktien der Wirecard AG. Zuletzt kaufte er am 30. April 2020 312 weitere Aktien der Wirecard AG zu einem Kurs von 95 Euro. Er hielt sodann insgesamt 1.232 Stück mit einem damaligen Kurswert von insgesamt 117.040 Euro. Am 18. September 2020 verkaufte der Kläger seinen gesamten Bestand an Wirecard-Aktien Stück zum Kurs von 0,83 Euro, sodass er einen Erlös in Höhe von 1.022,31 Euro erzielte.

Der Kläger bringt vor, dass die Beklagte weiterhin Kaufempfehlungen für die Wirecard-Aktie ausgesprochen habe, obwohl sie selbst im Mai intern beschlossen habe, ihre Geschäftsverbindungen zu der Wirecard AG zu beenden.

Zudem ist der Kläger der Ansicht, dass es die Beklagte durch ihren Vorstand pflichtwidrig unterlassen habe, Informationen, welche zu einem abrupten Ende der Geschäftsbeziehungen zwischen der Beklagten und der Wirecard AG geführt haben, an ihre Depotkunden weiterzugeben. Die Beklagte sei rechtlich verpflichtet gewesen, eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 MAR, § 26 WpHG zu veröffentlichen.

Der Kläger ist daher der Meinung, dass die Beklagte den ihm insoweit hinsichtlich der Kursverluste der Wirecard AG entstandenen Schaden zu ersetzen haben. Ein solcher Anspruch folge dabei sowohl aus einer (Neben)-Pflichtverletzung zum Depotvertrag sowie direkt aus §§ 97, 98 WpHG. Der Kläger beziffert dabei den ihm entstandenen Schaden auf 165.099,69 Euro, wobei er hiervon im Wege der Teilklage lediglich einen Betrag in Höhe von 60.000 Euro geltend macht.

Die Entscheidung:
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat die Klage abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch gem. §§ 280, 241 BGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien bestehenden Depotvertrag. Insbesondere habe der Depotvertrag keine umfassende fortdauernde Vermögenssorge o-der Beratungspflicht über tatsächliche Begebenheiten auf dem Kapitalmarkt zum Gegenstand. Der Kunde bleibe für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich.



NR-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Zudem sei durch den Kläger nicht schlüssig vorgetragen worden, welche Informationen die Beklagte ihm vorenthalten haben soll.

Soweit der Kläger ein abruptes Ende der Geschäftsbeziehung der Beklagten zur Wirecard AG vorgetragen hat, führt die Kammer aus, dass es der Beklagten gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 GWG untersagt gewesen sei, den Vertragspartner, den Auftraggeber der Transaktion oder sonstige Dritte von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung an die Financial Intelligence Unit nach § 43 Absatz 1 GWG in Kenntnis zu setzen.

Es ergebe sich auch kein Anspruch aus §§ 97, 98 WpHG, weil deren Anwendungsbereich in Bezug auf die Beklagte nicht eröffnet sei.

Nach § 97 WpHG sei ein Emittent, der für seine Finanzinstrumente die Zulassung zum Handel an einem inländischen Handelsplatz genehmigt oder an einem inländischen regulierten Markt oder multilateralen Handelssystem beantragt hat, einem Dritten zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der dem Dritten dadurch entsteht, dass der Emittent es unterlässt unverzüglich eine Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu veröffentlichen. § 98 WpHG wiederum normiere vergleichbare Pflichten, falls es sich um unwahre Informationen handelt.

Vorliegend habe der Kläger jedoch kein Finanzinstrument der Beklagten, sondern Aktien der Wirecard AG erworben. Soweit in der Literatur teilweise eine allgemeine gesetzliche Vertrauenshaftung für das Inverkehrbringen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen angenommen werde, folge die Kammern einem solchen Ansatz nicht.

Aus den gleichen rechtlichen Gesichtspunkten scheitere daher auch ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 26 WpHG oder Art. 17 MAR. (PM)



Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Wirtschaft


HwK-Vollversammlung: Präsidium und Vorstand gewählt

Koblenz. Bei der konstituierenden Sitzung am 19. November 2024 standen unter anderem die Wahlen des Kammerpräsidenten und ...

IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied bietet Digitaler Rechtsanwalt-Sprechtag für Existenzgründer

Neuwied. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz bietet das Starterzentrum der IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied ...

Treffen in Wissen zum Thema "Verkaufsoffener Sonntag im Dezember"

Wissen. Das Thema scheint ein Dauerbrenner in Rheinland-Pfalz und damit auch in der hiesigen Region zu sein: Seit Jahren ...

Millionen-Investition in Neuwied: Calderys stärkt Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze

Neuwied. 50 Niederlassungen und 18 Produktionsstätten auf fünf Kontinenten, 6.800 Angestellte mit mehr als 50 Nationalitäten: ...

Ausgezeichnet: Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz

Koblenz. Den Preis hat jetzt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt an die erfolgreichsten Absolventen ...

Wirtschaftsförderung ist zeitgemäß im Bilde

Kreis Neuwied. Was direkt auffällt: Die neue Webseite der WFG zeigt sich multimedialer und moderner. Vielfältige Kooperationen, ...

Weitere Artikel


Kampagne wirbt um neue Mitglieder für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Honnef

Bad Honnef. Bei dem gemeinsamen Pressegespräch mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Honnef haben Bürgermeister Otto ...

Frauenchor Rengsdorf gab Benefizkonzert

Rengsdorf. Zur Begrüßung wand zunächst der neue Pfarrer Jan-Hendrik Otto das Wort an die Besucher der Kirche. Im Anschluss ...

2. Weihnachtsbaumwerfen am 27. Januar in Waldbreitbach

Waldbreitbach. 60 Personen stehen bereits auf der Teilnehmerliste. Darunter die Vorjahressieger Magret Klein-Raber (Weltmeisterin) ...

Wechsel der Trägerschaft: Kita-Staffelholz in Anhausen übergeben

Anhausen. Pfarrer Andreas Laengner und Bürgermeister und Verbandsvorsteher Hans-Werner Breithausen bedankten sich bei allen ...

Windkraft: 32 Anlagenstandorte in und um Neuwied bleiben im Fokus

Neuwied. Caeli, der Berliner Spezialist für die Ermittlung und Ausschreibung von Windkraftflächen, hat die Potentiale nach ...

HwK Koblenz: Ehrennadeln an wertvolle Stützen des Handwerks verliehen

Koblenz. Bei der Feierstunde zeichnete der Präsident der HwK Koblenz, Kurt Krautscheid, sechs verdiente Ehrenamtsfunktionäre ...

Werbung