Pressemitteilung vom 17.01.2024
Schneeräumpflicht: auch Bürger müssen zu Besen und Schaufel greifen
Schnee und Kälte treffen die Region Neuwied mit voller Wucht nach einem milden Jahresende. Die Servicebetriebe Neuwied (SBN) reagieren prompt und erinnern die Bewohner an ihre Pflicht, zur Schneeschaufel zu greifen.
Neuwied. Am 16. Januar bestätigte Frank Schneider von den Servicebetrieben Neuwied, dass der erste Schneeeinsatz planmäßig verlaufen sei. Bei starkem Schneefall über mehrere Stunden benötigen die SBN jedoch Zeit, um Haupt- und Nebenstraßen zu räumen. Besonders in den Stadtteilen Irlich und Feldkirchen gab es Schwierigkeiten. Kai Poveleit, Teamleiter bei den SBN, führte aus: "Wir sind machtlos, wenn Autos so abgestellt werden, dass wir mit den Räumfahrzeugen nicht durchkommen."
Um eine problemlose Durchfahrt der Räumfahrzeuge zu gewährleisten, ist eine Breite von mindestens 3,50 Metern notwendig. Problematisch wird es, wenn Straßen oder Kreuzungen zugeparkt sind, was die Erreichbarkeit ganzer Straßenzüge für die SBN einschränkt. Die Beschwerden landen dann bei den SBN, die jedoch keine Abhilfe schaffen können.
Die Satzung regelt klar: Die SBN übernehmen das Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen, während die Anwohner für Gehwege zuständig sind. Ausnahmen bilden einige Straßen im Stadtkern. Eine Besonderheit gibt es auch für "Hinterlieger", die nur über eine Stichstraße an den Hauptverkehr angeschlossen sind. Sie müssen nicht nur vor ihrem Grundstück die Gehwege, sondern auch die Straßen selbst reinigen oder räumen. Wenn die Eigentümer nicht selbst in dem Haus wohnen, trifft diese Pflicht die Mieter.
Die SBN erinnern daran, dass Gehwege im Winter auf einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten sind. Zudem sollte erst geräumt und dann gestreut werden, um effektiv zu arbeiten. Es ist untersagt, den Schnee einfach auf die Fahrbahn zu schaufeln.
Für Menschen mit mobilen Einschränkungen, die die Straßen nicht mehr selbst reinigen können, empfehlen die SBN, Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen oder einen Dienstleister zu beauftragen. Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass der Dienstleister vertraglich haftet, wenn jemand aufgrund von Glätte stürzt. (PM)
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