Pressemitteilung vom 22.02.2024
Denkmalschutz-Sonderprogramm nutzen: 47,5 Millionen Fördermittel verfügbar!
Der Erhalt von historischen Gebäuden, Statuen und ähnlichem ist kostenaufwendig. Angesichts dessen unterstützt der Bund auch in diesem Jahr wieder Antragsteller und übernimmt einen Teil der Kosten. Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen ruft auf, das Angebot anzunehmen und zu nutzen.
Region. Auch in diesem Jahr wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes fortgesetzt. Im Bundeshaushalt 2024 werden dafür zusätzliche 47,5 Millionen Euro bereitgestellt. Darauf macht der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) aufmerksam. "Ich möchte alle ermutigen, die sich bei Denkmalschutzprojekten engagieren, das Angebot zu nutzen und einen Antrag auf Förderung zu stellen. Mir ist es wichtig, dass mein Heimatwahlkreis von den Förderprogrammen des Bundes profitiert."
Ein Drittel der deutschen Denkmäler gilt als gefährdet oder dringend sanierungsbedürftig. Daher betont Diedenhofen die Wichtigkeit der Förderung durch den Bund. "Das Denkmalschutz Sonderprogramm trägt zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei", betont der Politiker. Mittlerweile konnten durch die Unterstützung des Bundes mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln in ganz Deutschland saniert werden.
Wer ist antragsberechtigt und was muss getan werden?
Antragsberechtigt sind z.B. Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.
Die Projektträger müssen den ausgefüllten Antrag an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde senden, die diesen nach Feststellung der nationalen Bedeutsamkeit des Denkmals an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weitergibt. Diedenhofen weist darauf hin, dass die Antragstellung, wenn möglich, zügig erfolgen sollte, da der Einsendeschluss beim BKM bereits der 19. April ist und zuvor noch die Prüfung durch die Landesbehörde stattfinden muss. Für Rheinland-Pfalz ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) in Mainz zuständig.
Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die andere Hälfte muss anderweitig finanziert werden, zum Beispiel durch das Land, die Kommune oder private Mittel. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dient. Nähere Informationen gibt es unter www.kulturstaatsminister.de. (PM)
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