Pressemitteilung vom 07.04.2024
Alkoholisierter Fahrzeugführer zur Zahlung einer Sicherheitsleistung verpflichtet
In Erpel kam es in der Nacht auf Sonntag zu einem Vorfall, bei dem die Polizei einen alkoholisierten Fahrzeugführer aus dem Verkehr ziehen musste. Der junge Mann zahlte eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich und wurde daraufhin wieder freigelassen.
Erpel. In den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonntags hat die Polizeiinspektion Linz an der Rheinstraße in Erpel eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei stießen die Beamten auf einen 22-jährigen Fahrzeugführer, dessen Alkoholkonsum bereits durch den Geruch im Fahrzeug offenkundig war.
Die folgende Atemalkoholmessung bestätigte den Verdacht der Beamten. Der junge Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo er einen weiteren, gerichtlich verwertbaren Atemalkoholtest abgeben musste.
Der Fahrzeugführer wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im dreistelligen Eurobereich wieder entlassen.
Eine Sicherheitsleistung ist eine Vorauszahlung der zu erwartenden Verfahrenskosten bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind, falls der Beschuldigte in seinem Heimatland nicht mehr erreichbar sein sollte. (PM/Red)
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