Wieder 240 Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Kreis Neuwied
Mainzer Forschungsinstitut wertet die Situation aus – 28 Kinder mussten sofort in die Notaufnahme des Jugendamts
Neuwied. „240 Meldungen auf Kindeswohlgefährdung in 2010 werden auch in diesem Jahr deutlich erreicht", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete sowie Jugend- und Familiendezernent Achim Hallerbach. Der Landkreis Neuwied wertet aufgrund der wachsenden Zahl von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung seit 2007 diese Fälle statistisch aus. Seit 2010 erfolgt nunmehr eine Auswertung der Hinweise von Kindeswohlgefährdung im Rahmen eines Projektes, mit dem das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) beauftragt wurde.
An dem Projekt nimmt die überwiegende Zahl der Jugendämter in Rheinland-Pfalz teil. Erstmalig konnte nun eine Auswertung durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz für das Jahr 2010 vorgelegt werden. Nachdem sich der Kreistag in der September-Sitzung bereits mit der Thematik beschäftigt hatte, wurden die aktuellen Daten auch dem Kreisjugendhilfeausschuss als dem zuständigen Fachgremium vorgestellt.
Bemerkenswert ist, dass das Kreisjugendamt Neuwied die höchste Zahl an Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung in ganz Rheinland-Pfalz geprüft hat, gefolgt von einem weiteren Flächenlandkreis. Dies liege, so die Experten beim Kreisjugendamt, unter anderem daran, dass der Kindesschutz in den vergangenen Jahren - insbesondere auch durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Kreis Neuwied - zunehmend in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit gelangt ist.
Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz von den Jugendämtern 2.912 Meldungen registriert. "Davon sind 240 auf den Landkreis Neuwied entfallen. Von den Meldungen waren 4.072 Kinder betroffen. Meldungen erfolgten zu 27,3 % durch Nachbarn, Verwandte und das soziale Umfeld von Kindern, zu 13,5 % durch die Polizei, zu 10,8 % durch die Schulen", kommentiert Achim Hallerbach die Zahlen. Bei etwa der Hälfte der von den Meldungen betroffenen Kinder im Landkreis Neuwied lag nach Einschätzung der Fachkräfte des Jugendamtes eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung vor.
Von Interesse waren auch die Daten zu den nachgehenden Hilfen. In rund 30 Prozent der Fälle wurden Familien nach Eingang von Gefährdungsmeldungen formlos durch den Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes weiter betreut. "12,6 Prozent mussten unmittelbar in der Notaufnahme des Jugendamtes untergebracht werden. In etwa 40 Prozent der Fälle mussten weitergehende Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eingeleitet werden", so der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich.
Nach Einschätzung des Leiters des Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes, Uwe Kukla, macht diese Entwicklung zum einen deutlich, dass in einem hohen Umfang Hilfen, die letztlich auch mit Kosten für den Landkreis verbunden sind, im Nachgang zu Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung eingeleitet werden müssen.
Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach wies in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass die Prüfung von Gefährdungshinweisen erhebliche zeitliche Ressourcen im Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes bindet. "Zu den Aufgaben gehört dabei nicht nur die Prüfung von Gefährdungslagen, sondern auch die Einleitung von Hilfen, insbesondere auch die Notwendigkeit einer nachgehenden Betreuung durch Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, die häufig einer Prüfung dient, ob Eltern getroffene Absprachen auch einhalten", erklärt Hallerbach.
Insofern wird die Erfassung dieser Daten, auch wenn sie erstmalig für zunächst nur das Jahr 2010 vorliegen, ausdrücklich begrüßt, da das Augenmerk auch auf jene Fälle gelenkt wird, in denen das Jugendamt ohne weitergehende, kostenintensive Hilfen Familien betreut.
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