Pressemitteilung vom 19.05.2024
Teure Taxifahrt ohne Bezahlung in Bad Hönningen: Polizei leitet Ermittlungen ein
In Bad Hönningen geriet am 18. Mai ein Taxifahrer an einen Fahrgast, der sich die Fahrtkosten in Höhe von 360 Euro nicht leisten konnte. Nun ermittelt die Polizei in diesem Fall.
Bad Hönningen. Am späten Nachmittag des 18. Mai, gegen 18.00 Uhr, wurde durch einen Taxifahrer aus Bad Hönningen eine Beförderungserschleichung zur Anzeige gebracht. Der betroffene Fahrer hatte den Fahrgast aus dem Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen bis nach Bad Hönningen befördert. Bei Ankunft am Zielort jedoch überraschte der Fahrgast mit der Mitteilung, dass er die angefallenen Kosten für die Fahrt nicht bezahlen könne.
Die geforderte Summe belief sich auf satte 360 Euro. Angesichts dieser Situation war der Taxifahrer gezwungen, die Polizei hinzuziehen. Die Beamten der Polizeidirektion Neuwied/Rhein haben daraufhin umgehend ein Strafverfahren gegen den zahlungsunfähigen Fahrgast eingeleitet.
Ob es sich bei dem Vorfall um ein Missverständnis oder tatsächlich um eine vorsätzliche Beförderungserschleichung handelt, wird nun durch die laufenden Ermittlungen geklärt werden müssen. Die Konsequenzen für den Fahrgast können je nach Ausgang der Untersuchung unterschiedlich ausfallen. Unabhängig davon wird dieser Fall jedoch für den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer als die ursprünglich veranschlagte Taxifahrt. (PM/red)
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