Ist der Haushalt 2012 der Stadt Dierdorf rechtswirksam verabschiedet?
Einladung zur Stadtratssitzung erfolgte nicht fristgerecht – Kommunalaufsicht prüft – Eventuell auch 2011 nicht gültige Beschlüsse gefasst
Dierdorf. Am 21. Dezember fand um 19.00 Uhr die Sitzung des Stadtrates in der Alten Schule am Damm statt. Die erforderliche öffentliche Einladung hierzu erfolgte im Mitteilungsblatt Dierdorf, dem amtlichen Mitteilungsorgan der Gemeinden, mit dem Erscheinungsdatum ebenfalls vom 21. Dezember 2011.

Im Kommunalbrevier, in dem unter anderem die Fristen der Einladung geregelt sind heißt es dazu: „Die öffentliche Bekanntmachung muss vor dem Sitzungstage vollzogen sein.“ Das späteste Erscheinungsdatum wäre also danach der 20. Dezember 2011 gewesen. Ausnahmen sind laut Kommunalbrevier nur in absoluten Extremsituationen möglich. Da es sich in der Hauptsache in der Sitzung um den Haushalt 2012 der Stadt handelte, war die Ausnahme nicht gegeben.
Der NR-Kurier hat mit der Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Cecile Kroppach, über diese Fakten gesprochen. Sie erklärte gegenüber unserer Zeitung: „Wir haben dies am Tage der Sitzung festgestellt. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister habe ich mich zu Wort gemeldet und gesagt, dass eine fristgerechte öffentliche Einladung nicht erfolgt sei. Unsere Zweifel wurden von den anderen Ratsmitgliedern nicht geteilt. Sie sahen es nicht als formalen Fehler an.“
Der NR-Kurier hat bei der Kreisverwaltung angefragt, ob die Ratsbeschlüsse überhaupt gültig seien? Eine abschließende Stellungsnahme war nicht zu erhalten, da man sich erst die Unterlagen von Dierdorf ansehen müsse und die Stellungsnahme der Dierdorfer Verwaltung abwarten wolle. Bei unseren Recherchen ist aufgefallen, dass die Finanz- und Hauptausschusssitzung vom 14. Dezember 2011 ebenfalls nicht fristgerecht eingeladen wurde. Die öffentliche Einladung erschien am 14. Dezember 2011, also am gleichen Tag. Sie hätte ebenfalls einen Tag früher erscheinen müssen.
Ein erfahrener Kommunalpolitiker äußerte gegenüber unserer Zeitung, dass damit die Beschlüsse so nicht gültig seien, da die Einladungsfristen nicht gewahrt wurden. Alle Tagesordnungspunkte der Sitzungen müssten in geeigneter Form geheilt bzw. wiederholt werden.
Stadtbürgermeister Thomas Vis meinte zu den dargelegten Fakten: „Wir haben in der Sitzung darüber gesprochen. Die Veröffentlichung fand im Mitteilungsblatt und in einer Tageszeitung statt. Von den Ratsmitgliedern kam in der Sitzung kein Widerspruch. Insofern gehe ich derzeit davon aus, dass alles rechtens ist.“ Wolfgang Tischler
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