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Pressemitteilung vom 10.07.2024    

Musikschule Neuwied stellt Honorarkräfte fest ein - Gebühren steigen

Die Musikschule Neuwied folgt einem Gerichtsurteil und einem daran anschließenden Stadtratsbeschluss und arbeitet künftig nicht mehr mit Honorarkräften, sondern nur noch mit fest angestellten Lehrern. Das erhöht allerdings auch die Kosten deutlich, weshalb auch die Gebühren angepasst werden müssen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Neuwied. An der Musikschule der Neuwieder Volkshochschule (vhs) lehren künftig nur noch festangestellte Dozenten und keine Honorarkräfte mehr. "Ein gesichertes Arbeitsverhältnis ist eine von mehreren Voraussetzungen, hochqualifizierte Lehrer in Neuwied zu halten. Von daher ist das ein weiterer Schritt zur Qualitätssicherung. Außerdem haben unsere professionellen Musiker und qualifizierten Pädagogen diese finanzielle Sicherheit auch einfach verdient", kommentiert vhs-Chefin Jutta Günther, verhehlt aber gleichzeitig nicht, dass die Maßnahme eine Kehrseite hat: Die Kosten steigen erheblich, eine Erhöhung der Kursentgelte wird unumgänglich.

"Die Anhebung wird sehr moderat, aber natürlich machen wir es trotzdem überhaupt nicht gern. Wir sind uns der möglichen Auswirkungen auf unsere Schüler bewusst", bedauert Günther und erklärt weiter, dass die Maßnahme auch keine ganz freiwillige Idee ist. Vielmehr geht sie auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zurück, das verlangt hatte, dass Honorarverträge in staatlichen Musikschulen der Vergangenheit angehören. In der Folge hatte der Neuwieder Stadtrat im April einstimmig beschlossen, eben diese Vorgabe jetzt umzusetzen.



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Um den Auftrag, möglichst breiten Schichten Zugang zu Bildung zu ermöglichen, weiter zu erfüllen, haben sich die vhs-Verantwortlichen entschieden, vor allem die Sätze für Einzelunterricht um 12 Prozent anzuheben. Die Preise für Gruppenunterricht werden dagegen nur in deutlich geringerem Maße teurer (drei bis sechs Prozent). Das kostenfreie Ensembleangebot soll erweitert werden. Außerdem soll jeweils individuell geprüft werden, ob Einzelunterricht in kostengünstigeren Partnerunterricht geändert werden kann.

Folgende Gebühren werden künftig pro Monat erhoben:
Zweiergruppe 30 Minuten: 36 Euro (vorher: 34 Euro)
Zweiergruppe 45 Minuten: 54 Euro (51 Euro)
Dreiergruppe 45 Minuten: 42 Euro (40,50 Euro)
Vierer- bis Sechsergruppe 45 Minuten: 32 Euro (31 Euro)
Einzelunterricht 30 Minuten: 62 Euro (54,60 Euro)
Einzelunterricht 45 Minuten: 93 Euro (82 Euro)

(PM)


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