Cannabislegalisierung in Deutschland: Was ist nun erlaubt?
RATGEBER | Die Cannabislegalisierung in Deutschland hat einerseits für viel Freude, andererseits aber auch für neue Zweifel gesorgt. Gleichwohl darf nun in der Öffentlichkeit Gras geraucht werden. Die Legalisierung bedeutet aber keinen umfassenden Freifahrtschein und Konsumenten müssen nach wie vor einige wichtige Gesetze beachten.
Wer nun wo rauchen darf
Grundsätzlich ist der Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt, jedoch gibt es einige Einschränkungen. Dadurch ist es in einigen Fällen nach wie vor möglich, sich mit dem eigentlich legalen Konsum strafbar zu machen.
Ein Cannabis-Verbot gilt nach wie vor in der Nähe von
• Schulen,
• Kitas,
• Spielplätzen,
• Kinder- und Jugendeinrichtungen
• und öffentlichen Sportstätten.
Was genau als „in der Nähe von“ gilt, hat der Gesetzgeber übrigens auch gleich geklärt. Ein Verbot gilt stets in Sichtweite, was in der Praxis rund einem Radius von mindestens 100 Metern entspricht. Direkt am Einlass des Stadions oder auf dem Parkplatz der Schule darf nicht gekifft werden. Eine zeitliche Einschränkung gibt es zudem in Fußgängerzonen. Hier ist der Konsum von Cannabis nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend erlaubt.
Wo kann man Cannabis legal kaufen?
Cannabis aus dem Supermarkt oder Kiosk ist in Deutschland trotz der Teillegalisierung nach wie vor nicht denkbar. Auch der Kauf von Privatpersonen an der Straßenecke bleibt illegal. Doch wo kann das Cannabis dann überhaupt legal bezogen werden? Möglich ist das derzeit nur über nicht-gewinnorientierte Cannabis-Clubs oder Anbauvereinigungen. Dabei darf maximal 50 Gramm pro Monat an jedes Mitglied abgegeben werden. Wer nicht Mitglied in einem Club werden möchte, kann alternativ auch einfach selbst sein Cannabis anbauen. Die Pflanzen aus dem WeedSeedShop lassen sich auf dem Balkon oder in der Wohnung heranzüchten und können dann geerntet werden. Das hat vor allem den Vorteil, dass die Qualität des Cannabis selbst sichergestellt werden kann. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass für den Eigenbedarf maximal drei Pflanzen in der eigenen Wohnung gezüchtet werden dürfen.
Sonderregelungen für Personen unter 21
Für alle Personen zwischen 18 und 21 Jahren gibt es hinsichtlich des Cannabis-Konsums noch einmal schärfere Regelungen. So möchte die Regierung verhindern, dass junge Leute dem Suchtpotenzial erliegen und mit Bedacht an das Kiffen herangehen. Zwar kann man zwischen 18 und 21 ebenfalls Mitglied in einem Cannabis-Club werden, die Ausgabe ist dann aber auf 30 Gramm im Monat begrenzt. Zudem darf das Cannabis maximal einen THC-Gehalt von 10 % aufweisen.
Cannabis im Straßenverkehr: Trotz Legalisierung ein No-Go
Der Cannabiskonsum kann verschiedenste Wirkungen mit sich bringen und unter anderem auch die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Daher gibt es auch nach der Teillegalisierung nur eine sehr geringe Toleranzgrenze. Bislang war THC im Straßenverkehr gänzlich verboten, was jetzt aber zum Teil gelockert wurde. Der neue Toleranzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC. Laut Studien ist das ungefähr mit einem Promillewert von 0,2 vergleichbar. Wird diese Grenze überschritten, drohen hohe Strafen.
Es wartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für mindestens einen Monat. Kommt es zu einem Unfall, kann es zudem Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Zum Eigenschutz und der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer sollte man sich also nicht hinter das Steuer setzen, wenn man zuvor Cannabis konsumiert hat. (prm)