Pressemitteilung vom 17.07.2024
Betrugsmaschen im Netz: Wie Verbraucher auf Online-Plattformen abgezockt werden
Die Bequemlichkeit des Online-Shoppings hat ihre Schattenseiten. Kriminelle erfinden immer wieder neue Methoden, um Nutzer von Plattformen zu betrügen und an ihr Geld, ihre Waren oder ihre Daten zu kommen. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor solchen Betrugsmaschen und geben Tipps, wie man sich schützen kann.
Region.Zwei Verbraucher schilderten ihre Erfahrungen mit Betrügern auf der Plattform "kleinanzeigen.de". Eine Verbraucherin berichtete: "Hallo, ich wurde auf 'kleinanzeigen' betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über Paypal. Also haben wir uns auf 'Waren und Dienstleistungen' geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigt und dann haben wir es über die Bezahlfunktion: 'Freunde und Bekannte' gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von 'kleinanzeigen' eine Mail, dass es sich um Betrug handele - jetzt aber möchte Paypal trotz Falleröffnung und Erklärung, dass ich alles bezahle."
Das Problem liegt darin, dass bei der Bezahlmethode "Freunde und Familie" kein Käuferschutz besteht. Dieser greift bei Paypal nur, wenn man Geld über die Option "Für Waren und Dienstleistungen" versendet.
Ein weiterer Fall von Betrug auf "kleinanzeigen.de" betraf eine Verbraucherin, die einen Kaffeevollautomaten zum Verkauf anbot. Sie wurde aufgefordert, den Zahlungseingang über einen Link zu bestätigen, der sie jedoch auf eine gefälschte Website führte. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein und löste damit eine Abbuchung über mehrere 100 Euro aus.
Auch gefälschte Mails sind im Umlauf, in denen sich Betrüger als "kleinanzeigen.de" ausgeben und Nutzer auf Phishing-Seiten locken. Dort werden Onlinebanking und persönliche Daten abgefragt. Ein Opfer dieser Methode berichtete: "Ich bin leider Opfer eines Phishing-Betruges bei einer Transaktion in Höhe von 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von 'kleinanzeigen.de' selbst. Dieser Vorfall wurde von mir unmittelbar bei meiner kartenausgebenden Sparkasse und bei der Polizei angezeigt. Leider konnte der Sachverhalt bis heute nicht geklärt werden."
Um solche Betrügereien zu vermeiden, empfehlen das LKA und die Verbraucherzentrale folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Bei Online-Geschäften greift der Käuferschutz nur beim Punkt "Waren und Dienstleistungen". Wählt man "Freunde und Familie", um ein "kleinanzeigen"-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
Nicht auf Links in SMS und E-Mails klicken
Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist das wahrscheinlich auch der Fall
Das LKA rät davon ab sich zu einer Überweisung in Vorkasse zu überreden zulassen
"kleinanzeigen" hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps zusammengestellt
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug kommen, raten die Experten, umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Dies ist jederzeit auch online über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz möglich. (PM/red)
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