Pressemitteilung vom 18.07.2024
Jugendschutzgesetz-Testkäufe in Asbach: Minderjährige erhält Alkohol und Zigaretten
Am 17. Juli führte eine 17-jährige Jugendliche im Auftrag der Polizeidirektion Neuwied/Rhein Testkäufe in der Verbandsgemeinde Asbach durch, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Die Ergebnisse sind besorgniserregend.
Asbach. Im Rahmen der Überprüfung versuchte die minderjährige Testkäuferin in verschiedenen Lebensmittelmärkten und Tankstellen im Bereich der Polizeiaußenstelle Asbach, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Begleitet wurde sie dabei von zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Asbach, einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Neuwied und einer Beamtin der Jugendsachbearbeitung.
Keine Alterskontrolle
Insgesamt wurden an neun unterschiedlichen Verkaufsstellen Einkäufe versucht. In drei Fällen konnte die Jugendliche tatsächlich Alkohol oder Tabakprodukte erwerben - ein klarer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdenden Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz darstellen. Solche Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Kirmeszeit sei es wichtig, dass Händler die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. (PM/Red)
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