Haushalt 2012 der Stadt Dierdorf nicht rechtswirksam verabschiedet
Stadt hatte zur Sitzung nicht fristgerecht eingeladen – Beschlüsse müssen wiederholt werden
Dierdorf. Jetzt ist es amtlich: Der Dierdorfer Haushalt 2012 ist in der Sitzung vom 21. Dezember letzen Jahres nicht rechtswirksam verabschiedet worden. Wie wir berichteten, war die öffentliche Einladung erst am Sitzungstag, also am 21. 12. 2011, erfolgt. Laut Kommunalaufsicht Neuwied liegt damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit vor.
Die Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf kam zu dem gleichen Ergebnis. Das gleiche gilt für die eine Woche vorher stattgefundene Haupt- und Finanzausschusssitzung. Auch hier erfolgte die öffentliche Einladung am gleichen Tage.
Vom Büroleiter der Verbandsgemeinde Dierdorf, Gerhard Stein, war zu hören, dass seine Recherchen ergeben haben, dass die Stadtspitze – also Stadtbürgermeister Thomas Vis - „versehentlich nicht fristgerecht eingeladen hatte“.
Normaler Weise fanden die Stadtratssitzungen immer donnerstags statt. Im Dezember war es dann ein Mittwoch, um nicht zu nahe an den Heiligabend zu kommen. Damit war die Einladungsfrist nicht mehr gewahrt, da das Erscheinungsdatum des Mitteilungsblattes mit dem Sitzungsdatum gleich war. Die Einladung hätte eine Woche früher erfolgen müssen.
Stadtbürgermeister Thomas Vis erklärte auf Nachfrage: „Wir werden die im Dezember im Stadtrat gefassten Beschlüsse in der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung setzten. Die nächste Sitzung ziehen wir terminlich vor. Sie wird am 9. Februar 2012 stattfinden. Danach sind die Beschlüsse dann gültig.“
Die Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Cecile Kroppach, freut sich, dass ihre „in der Sitzung geäußerten Bedenken jetzt geteilt wurden“. Man darf gespannt sein, wie die SPD-Fraktion beim Haushalt abstimmen wird. Sie hatte in der nicht gültigen Dezembersitzung gegen den Haushalt gestimmt, da ihr angabegemäß nicht genügend Zeit zur Prüfung zur Verfügung gestanden hatte. Wolfgang Tischler
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