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Nachricht vom 21.08.2024    

Dramatische Verhandlung wegen versuchten Mordes beim Landgericht Koblenz

Von Wolfgang Rabsch

Am zweiten Verhandlungstag vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz kam es zum mit Spannung erwarteten Zusammentreffen zwischen dem Angeklagten und seiner geschiedenen Ehefrau.

Foto: Wolfgang Rabsch

Koblenz. Dem 46-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er im April 2024 in Weißenthurm versucht haben soll, seine von ihm damals schon getrenntlebende Ehefrau heimtückisch mit einem Messer zu ermorden. Seine damalige Ehefrau wollte trotz seiner Bitten die Ehe nicht mehr fortführen, daher beschloss der Angeklagte, sie zu töten. Dazu benutzte er in einer Garage ein Teppichmesser und stach ihr mehrmals heimtückisch von hinten in den Hals. Da der Angeklagte mit dem Teppichmesser glücklicherweise nur das Muskelgewebe am Hals verletzte und nicht die Halsschlagader traf, konnte die Geschädigte überleben. Am ersten Prozesstag schwieg der Angeklagte und machte lediglich Angaben zu seiner Person. Die Kuriere berichteten.

In Tränen aufgelöster Angeklagter
In Begleitung seines Anwalts, Rechtsanwalt Kai Ritter aus Neuwied, ließ sich der Angeklagte in der Verhandlung am 20. August zur Sache ein. Die langandauernde Aussage des Angeklagten musste häufig unterbrochen werden, da der Angeklagte mehrmals von Weinkrämpfen geschüttelt wurde, die Hände vor dem Kopf zusammenschlug und kaum verständlich schluchzte. Ihm gehe es nicht gut, beteuerte er. Er betete sogar während seiner Aussage. Es belaste ihn alles sehr, da er seine Frau und seine Tochter noch immer sehr liebe. "Ja, ich hatte Probleme mit dem Alkohol, deshalb haben meine Frau und ich häufig gestritten. Ich weiß nur noch, dass meine Frau in der Garage auf einem Stuhl saß und ich neben ihr auf dem Boden hockte. Was dann geschah, daran kann ich mich nicht erinnern, es sind nur Lücken vorhanden. Ich dachte, wir könnten unsere Ehe fortführen, auch wegen unserer Tochter. Wir hatten in der Garage sogar Geschlechtsverkehr", stammelte der Angeklagte.

Die Ehefrau befindet sich im Zeugenschutzprogramm
In Begleitung von zwei Kriminalbeamten betrat die inzwischen von dem Angeklagten geschiedene Zeugin den Sitzungssaal. Vorab kann zur nachfolgenden Aussage der Geschädigten festgestellt werden, dass diese ohne jeden Belastungseifer glaubhaft über ihre Ehe und den Tattag berichtete. Sie blieb bei allen Emotionen ruhig und würdigte den Angeklagten keines Blickes. Ausführlich beschrieb sie die Torturen, die ihr von ihrem Ehemann zugefügt wurden. Als sie von ihm schwanger wurde, verlangte er, dass sie das Kind abtreiben lassen solle. Sie behielt das Kind und 2018 heiraten sie in der Ukraine.

Bereits dort kam es zu Gewaltexzessen des Angeklagten, der zu trinken begann und keiner geregelten Arbeit nachging. Er würgte und schlug seine Frau, warf den Kinderwagen gegen die Wand und ließ lebensnotwendige Medikamente für ihre Mutter verschwinden. Es gab dauernd Stress und Streit, er hat sogar ihre Mutter gewürgt, ihr Telefon und ihre Brille zerstört und Fensterscheiben eingeschlagen sowie lebensnotwendige Medikamente weggeworfen. Drei Wochen nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine reiste das Paar mit Tochter nach Deutschland aus und landete schließlich in Weißenthurm.



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Dort setzte sich das Martyrium fort, er rastete regelmäßig aus und warf sogar den kleinen Familienhund der Tochter durch die Gegend. Die Zeugin erklärte weiter: "Ich zog sogar mit meiner Tochter zu einer Nachbarin, die er deshalb massiv bedrohte. Sie hatte panische Angst vor ihm und installierte aus Furcht eine Kamera an ihrer Wohnungstür. Er hat der Nachbarin sogar die Tür eingetreten und sie mit dem Messer bedroht. Meine Tochter sagte einmal zu mir: Wenn du ihn nicht verlässt, dann töte ich ihn. Sie wollte ihn nicht mehr sehen. Inzwischen lebte er bei einem türkischen Bekannten in einer Garage, weil ich ihn aus der Wohnung geworfen hatte. Die Beziehung besserte sich etwas, aber ich blieb dabei, mich scheiden zu lassen. Es stimmt, dass wir einmal in der Garage zusammen Sex hatten."

Die Zeugin schwebte in akuter Lebensgefahr
Am Tattag habe der Angeklagte sie in die Garage gelockt, weil er dort eine Überraschung für sie hätte, ein Fahrrad. In der Garage habe er sofort wieder damit angefangen, dass sie sich nicht scheiden lassen soll. Sie blieb bei ihrer Meinung und wies ihn ab. Daraufhin sagte er: "Wenn du mich verlässt, dann töte ich dich". Er packte sie von hinten und würgte sie am Hals und stach mit der anderen Hand mit einem Teppichmesser ihr mehrfach in den Hals. Sie konnte sich schwer verletzt nach draußen auf den Bürgersteig retten, wo sie zusammenbrach. Wörtlich und den Tränen nahe, sagte die Zeugin: "Im Angesicht des Todes habe ich nur an meine Tochter gedacht. Nach der Tat rief er meine Mutter an und teilte ihr mit, dass er mich umgebracht hätte und sie sich um unsere Tochter kümmern soll".

Die Nachbarin der Ehefrau sagte aus, dass sie von dem Angeklagten massiv bedroht wurde. Aus Angst brachte sie eine Kamera an ihrer Haustür an, die tatsächlich Aufnahmen festhielt, als der Angeklagte ausrastete und die Zeugin massiv bedrohte, anschrie und die Tür eintrat.

Video zeigt den ausrastenden Angeklagten
Zum Ende des zweiten Prozesstages wurden die Videoaufzeichnungen der Bedrohung der Nachbarin durch den Angeklagten eindrucksvoll belegt. Außer sich vor Wut schrie und krakeelte der Angeklagte, sodass es kaum auszuhalten war. Dazwischen schrien die Kinder der Nachbarin in panischer Angst. Wie von Sinnen tobte und brüllte er Unverständliches, minutenlang ohne Pause, trat gegen die Tür und riss letztendlich die Kamera ab, als er bemerkte, dass er bei seinem "Auftritt" gefilmt wurde.

Die Sitzung wird am 21. August 2024 fortgesetzt. Die Kuriere werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten. Wolfgang Rabsch



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