Pressemitteilung vom 28.08.2024
Verbindungen aufbauen, Verständnis fördern: Wahl zum Beirat für Migration und Integration
Am 10. November finden die Neuwahlen der Beiräte für Migration und Integration in Stadt und Kreis Neuwied statt. Zeit, sich für eine Kandidatur zu entscheiden, haben Interessierte noch bis Montag, 23. September, 18 Uhr. Bis dahin besteht Gelegenheit, um Wahlvorschläge bei Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung einzureichen.
Kreis Neuwied. "Gerade in der heutigen Zeit ist es immanent wichtig, Verbindungen zwischen den Kulturen aufzubauen und zugleich mentale Grenzen abzubauen, um gegenseitiges Verständnis zu fördern". Was Landrat Achim Hallerbach auf den Punkt bringt, entspricht der Zielsetzung der Beiräte für Migration und Integration in Stadt und Kreis Neuwied.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohner mit ausländischer StaatsanACgehörigkeit und Staatenlose - vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und zudem seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis.
Eine besondere Regelung gilt für die Bürger dieses Personenkreises, wenn sie in der Stadt Neuwied leben. Neuwieder dürfen nämlich grundsätzlich für beide Gremien, also sowohl für den Kreis- als auch für den Stadtbeirat kandidieren beziehungsweise gewählt werden, wenn sie die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen.
Für den Beirat kandidieren können alle Einwohner des Kreises beziehungsweise der Stadt Neuwied. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein.
"Nehmen Sie Ihr Wahlrecht bitte wahr und entschließen Sie sich, wenn möglich, ebenfalls zur Kandidatur. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Toleranz und Frieden in Kreis und Stadt Neuwied", ruft Landrat Hallerbach zur aktiven Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens auf. (PM)
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