Pressemitteilung vom 10.09.2024
Jugendschutzkontrollen in Linz am Rhein, Bad Hönningen und Unkel offenbaren Defizite
Im Rahmen einer großangelegten Aktion überprüfte die Polizeiinspektion Linz am Rhein die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Die Ergebnisse der Kontrollen, die am Montag (9. September) stattfanden, werfen ein beunruhigendes Licht auf den Umgang mit jugendgefährdenden Substanzen.
Linz am Rhein/Unkel/Bad Hönningen. Am besagten Montag führte eine 17-jährige Polizeischülerin sogenannte "Testkäufe" in verschiedenen Supermärkten, Tankstellen und Kiosken in den Verbandsgemeinden Unkel, Linz und Bad Hönningen durch.
Die Minderjährige versuchte dabei, branntweinhaltige Alkoholika sowie Tabakwaren zu erwerben, um die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren.
Die Bilanz dieser Kontrollen ist ernüchternd: Von insgesamt 16 überprüften Verkaufsstellen kam es bei elf zu einer Abgabe von jugendgefährdenden Substanzen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von nahezu 70 Prozent. In den meisten Fällen wurde weder nach dem Alter der Käuferin, noch nach ihrem Personalausweis gefragt. Lediglich in fünf Fällen verhielten sich die Angestellten korrekt.
Konsequenzen können teuer werden
Die Konsequenzen für Verkäufer und Gewerbetreibende können gravierend sein. Im Falle einer verbotswidrigen Abgabe jugendgefährdender Substanzen sieht das Jugendschutzgesetz eine Sanktionierung des entsprechenden Verkäufers, aber auch eine gleichzeitige Sanktionierung des Gewerbetreibenden vor. Der Bußgeldrahmen liegt für den Gewerbetreibenden bei 500 bis 2.000 Euro und für den Verkäufer bei 100 bis 250 Euro. (PM/Red)
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