Pressemitteilung vom 11.09.2024
Geschwindigkeitskontrollen im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus
Im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus wurden am Dienstag (10. September) Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Kontrollstellen basierten auf Bürgerbeschwerden und konzentrierten sich auf zwei spezifische Bereiche.
Horhausen/Niederdreis. Am Dienstag (10. September) führten Beamte der Bereitschaftspolizei zwischen 9 Uhr und 13 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung in der Rheinstraße in Horhausen durch. Der Verkehr aus Richtung Willroth wurde gemessen, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft 50 km/h betrug. Während dieser Messung stellten die Beamten zwei Geschwindigkeitsverstöße fest, bei denen Fahrzeuge mit 67 km/h und 61 km/h erfasst wurden. Zusätzlich wurden 13 weitere Fahrzeuge kontrolliert, bei denen jedoch keine weiteren Verstöße festgestellt wurden.
In einem zweiten Zeitraum von 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus eine weitere Geschwindigkeitsmessung in Puderbach, Ortsteil Niederdreis, Brückenstraße durch. Auch hier lag die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Bei den 22 gemessenen Fahrzeugen wurden erfreulicherweise keine Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.
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Die Geschwindigkeitskontrollen sind ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit und dienen dazu, das Bewusstsein für die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu schärfen. (PM/red)
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