Werbung

Nachricht vom 12.09.2024    

Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige: Mobil-Geräte, Geschäftsessen und andere Abendgestaltungen

RATGEBER 18+ | Hinweis: Dieser Artikel kann Links enthalten, die sich an Personen ab 18 Jahren richten. In Deutschland gibt es viele steuerliche Vorteile, die Selbstständige und Unternehmer nutzen können, um ihre Steuerlast zu senken. Unter diesen Vorteilen sind Geschäftsessen, Mobilgeräte und in seltenen Fällen sogar ausgefallenere Abendgestaltungen wie Casino-Besuche. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen zu kennen, um diese Ausgaben korrekt abzusetzen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

KI generiertes Bild

Geschäftsessen: Voraussetzungen und Nachweispflichten
Geschäftsessen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie aus beruflichen Gründen veranlasst sind. Dies gilt sowohl für Unternehmer und Selbstständige als auch für Arbeitnehmer in bestimmten Situationen. Damit ein Geschäftsessen steuerlich absetzbar ist, müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

- Bewirtungsbeleg: Ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist zwingend erforderlich. Dieser muss den Namen und die Anschrift des Restaurants, den Ort der Bewirtung, das Ausstellungsdatum der Rechnung sowie die Einzel- und Gesamtpreise der konsumierten Speisen und Getränke enthalten. Ab einem Rechnungsbetrag von 250 Euro sind zusätzlich der Name und die Anschrift des Gastgebers sowie die Steuer-ID des Restaurants erforderlich.

- Berufliche Veranlassung: Es muss klar nachgewiesen werden, dass das Essen beruflich notwendig war. Geschäftsessen können etwa zur Pflege von Geschäftsbeziehungen oder zur Verhandlung von Verträgen zählen. Der Grund für die Bewirtung muss plausibel und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Absetzbarkeit
Von den Gesamtkosten eines Geschäftsessens können in der Regel nur 70 % steuerlich abgesetzt werden. Dies liegt daran, dass Geschäftsessen oft auch private Elemente enthalten, sodass ein Teil der Ausgaben nicht als betriebliche Kosten anerkannt wird.

Trinkgelder und weitere Details
Auch Trinkgelder können abgesetzt werden, sofern sie auf dem Beleg ausgewiesen sind. Falls kein offizieller Bewirtungsbeleg vorliegt, kann als Notlösung ein Eigenbeleg genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Eigenbelege strengen Prüfungen unterzogen werden können.

Mobilgeräte: Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige
Selbstständige können Mobilgeräte steuerlich absetzen, wenn diese beruflich genutzt werden. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Nachweis der beruflichen Nutzung
Die berufliche Nutzung eines Mobilgeräts muss nachgewiesen werden. Dies kann durch detaillierte Protokollierung der Gespräche und Nutzung oder durch eine anteilige Berechnung der Nutzung (z.B. 70 % beruflich, 30 % privat) erfolgen.

Abschreibung
Mobilgeräte, die einen bestimmten Betrag (derzeit 800 Euro netto) überschreiten, müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Kleinere Beträge können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Regelung erleichtert es Selbstständigen, die Kosten für notwendige Kommunikationsmittel steuerlich geltend zu machen.

Casino-Besuche: Besondere Umstände der Absetzbarkeit
Ein Casino-Besuch kann unter sehr spezifischen Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Diese Bedingungen sind jedoch streng und erfordern eine klare berufliche Veranlassung:

Berufliche Veranlassung und Nachweispflichten
Ein Besuch in herkömmlichen Spielhäusern oder auch Spielautomaten Casinos kann etwa absetzbar sein, wenn er im Rahmen eines Geschäftsessens oder einer Firmenveranstaltung stattfindet. Wie bei normalen Geschäftsessen müssen auch hier ein vollständiger Bewirtungsbeleg und eine plausible berufliche Begründung vorgelegt werden. Ohne eine nachvollziehbare berufliche Veranlassung wird das Finanzamt die Kosten höchstwahrscheinlich nicht anerkennen.

Zusammenfassung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen, Mobilgeräten und Casino-Besuchen bietet Selbstständigen und Unternehmern Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Während Geschäftsessen und Mobilgeräte relativ häufig und unter klar definierten Bedingungen abgesetzt werden können, sind Casino-Besuche nur unter sehr spezifischen und gut dokumentierten Umständen absetzbar.

Wichtige Punkte:

- Bewirtungsbeleg: Für Geschäftsessen ist ein vollständiger Bewirtungsbeleg erforderlich, der alle relevanten Informationen enthält.

- Berufliche Veranlassung: Die berufliche Notwendigkeit muss plausibel und nachvollziehbar nachgewiesen werden.

- Anteil der Absetzbarkeit: In der Regel können nur 70 % der Kosten eines Geschäftsessens abgesetzt werden.

- Mobilgeräte: Diese können bei nachgewiesener beruflicher Nutzung sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

- Casino-Besuche: Diese sind nur unter speziellen Bedingungen absetzbar und erfordern eine klare berufliche Veranlassung und vollständige Dokumentation.

Durch die Nutzung dieser steuerlichen Vorteile können Selbstständige ihre betrieblichen Kosten senken und ihre finanzielle Belastung verringern. Es ist jedoch wichtig, alle Nachweise sorgfältig zu führen und die gesetzlichen Anforderungen genau zu beachten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Steuerberatungsdienste und Apps können dabei helfen, die notwendigen Nachweise korrekt zu erstellen und die Steuererklärung effizient durchzuführen. (prm)



Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Wirtschaft


Ausbildungsmesse in der Sayner Hütte: "Deine Zukunft mit Tarif"

Bendorf. Von 10 bis 18 Uhr präsentieren 20 renommierte Unternehmen der Region ihre vielfältigen Ausbildungsangebote für das ...

3. Regionalmarkt der Westerwälder Naturgenuss-Regionalinitiative war ein Erfolg

Neustadt(Wied)/Region. Im Kreis Neuwied wurde der 3. Regionalmarkt der Weserwälder Naturgenuss-Regionalinitiative gut besucht. ...

Aus der Region für die Region: Erster Personalkongress in Koblenz

Koblenz. "Die DNA jedes Unternehmens sind die Mitarbeitenden. Für den Erfolg unserer Wirtschaft brauchen wir Personalexpertinnen ...

Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: Welche Pflichten Mieter wirklich haben

Region. Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, ...

14. ABOM startete in Wissen: Zahlreiche Unternehmen stellten sich vor

Wissen/Region. Die Ausbildungs- und Berufsorientierungsmesse (ABOM), die am Dienstag und Mittwoch (10. und 11. September) ...

Einstieg ins Handwerk: Keine Deadline für eine Ausbildung

Koblenz. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz weist darauf hin, dass es keinen falschen Zeitpunkt gibt, um eine Lehre in einem ...

Weitere Artikel


22. Westerwälder Drachenflugfest in Horhausen: Bunte Drachen erobern den Himmel

Horhausen. Auf der großzügigen Wiesenfläche unterhalb des Feuerwehrhauses erwartet die Besucher ein buntes Programm zum Mitmachen ...

Erwin Rüddel fordert nach IS-Attentatsversuch in Linz konkrete politische Maßnahmen

Linz am Rhein. "So kann es nicht weitergehen und so darf es nicht weitergehen", mit diesen Worten äußerte sich der Bundestagsabgeordnete ...

Schwerer Verkehrsunfall auf der B 413 bei Isenburg - Motorradfahrerin kollidiert mit Pkw

Isenburg. Nach Angaben der Polizeidirektion Neuwied/Rhein fuhr die Frau auf ihrer BMW-Maschine aus Richtung Kleinmaischeid ...

Wie das Wasser im Wald bleibt: BUND Kreisgruppe Neuwied nahm Einblick in nachhaltige Waldwirtschaft

Anhausen. Die zentralen Probleme des Waldes wie Erosion, Hochwasser und Trockenheit standen im Fokus des Spaziergangs durch ...

Start-Up-Spirit trifft Tradition: Junge Unternehmer vernetzen sich bei Neuwieder After-Work-Event

Neuwied. Nach der Begrüßung durch Kristina Kutting, Regionalgeschäftsführerin der IHK Koblenz, und Marcel Böhm, Mitglied ...

Tierisch inklusiv: Heinrich-Haus Arbeitsgruppe bereichert Zoo Neuwied

Neuwied. Schon früh am Morgen, bevor die Besucher in den Zoo Neuwied strömen, ist in den Gehegen viel los: Der Streichelzoo ...

Werbung