Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige: Mobil-Geräte, Geschäftsessen und andere Abendgestaltungen
RATGEBER 18+ | Hinweis: Dieser Artikel kann Links enthalten, die sich an Personen ab 18 Jahren richten. In Deutschland gibt es viele steuerliche Vorteile, die Selbstständige und Unternehmer nutzen können, um ihre Steuerlast zu senken. Unter diesen Vorteilen sind Geschäftsessen, Mobilgeräte und in seltenen Fällen sogar ausgefallenere Abendgestaltungen wie Casino-Besuche. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Bedingungen zu kennen, um diese Ausgaben korrekt abzusetzen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Geschäftsessen: Voraussetzungen und Nachweispflichten
Geschäftsessen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie aus beruflichen Gründen veranlasst sind. Dies gilt sowohl für Unternehmer und Selbstständige als auch für Arbeitnehmer in bestimmten Situationen. Damit ein Geschäftsessen steuerlich absetzbar ist, müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bewirtungsbeleg: Ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist zwingend erforderlich. Dieser muss den Namen und die Anschrift des Restaurants, den Ort der Bewirtung, das Ausstellungsdatum der Rechnung sowie die Einzel- und Gesamtpreise der konsumierten Speisen und Getränke enthalten. Ab einem Rechnungsbetrag von 250 Euro sind zusätzlich der Name und die Anschrift des Gastgebers sowie die Steuer-ID des Restaurants erforderlich.
- Berufliche Veranlassung: Es muss klar nachgewiesen werden, dass das Essen beruflich notwendig war. Geschäftsessen können etwa zur Pflege von Geschäftsbeziehungen oder zur Verhandlung von Verträgen zählen. Der Grund für die Bewirtung muss plausibel und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Absetzbarkeit
Von den Gesamtkosten eines Geschäftsessens können in der Regel nur 70 % steuerlich abgesetzt werden. Dies liegt daran, dass Geschäftsessen oft auch private Elemente enthalten, sodass ein Teil der Ausgaben nicht als betriebliche Kosten anerkannt wird.
Trinkgelder und weitere Details
Auch Trinkgelder können abgesetzt werden, sofern sie auf dem Beleg ausgewiesen sind. Falls kein offizieller Bewirtungsbeleg vorliegt, kann als Notlösung ein Eigenbeleg genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Eigenbelege strengen Prüfungen unterzogen werden können.
Mobilgeräte: Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige
Selbstständige können Mobilgeräte steuerlich absetzen, wenn diese beruflich genutzt werden. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Nachweis der beruflichen Nutzung
Die berufliche Nutzung eines Mobilgeräts muss nachgewiesen werden. Dies kann durch detaillierte Protokollierung der Gespräche und Nutzung oder durch eine anteilige Berechnung der Nutzung (z.B. 70 % beruflich, 30 % privat) erfolgen.
Abschreibung
Mobilgeräte, die einen bestimmten Betrag (derzeit 800 Euro netto) überschreiten, müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Kleinere Beträge können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Regelung erleichtert es Selbstständigen, die Kosten für notwendige Kommunikationsmittel steuerlich geltend zu machen.
Casino-Besuche: Besondere Umstände der Absetzbarkeit
Ein Casino-Besuch kann unter sehr spezifischen Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Diese Bedingungen sind jedoch streng und erfordern eine klare berufliche Veranlassung:
Berufliche Veranlassung und Nachweispflichten
Ein Besuch in herkömmlichen Spielhäusern oder auch Spielautomaten Casinos kann etwa absetzbar sein, wenn er im Rahmen eines Geschäftsessens oder einer Firmenveranstaltung stattfindet. Wie bei normalen Geschäftsessen müssen auch hier ein vollständiger Bewirtungsbeleg und eine plausible berufliche Begründung vorgelegt werden. Ohne eine nachvollziehbare berufliche Veranlassung wird das Finanzamt die Kosten höchstwahrscheinlich nicht anerkennen.
Zusammenfassung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen, Mobilgeräten und Casino-Besuchen bietet Selbstständigen und Unternehmern Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Während Geschäftsessen und Mobilgeräte relativ häufig und unter klar definierten Bedingungen abgesetzt werden können, sind Casino-Besuche nur unter sehr spezifischen und gut dokumentierten Umständen absetzbar.
Wichtige Punkte:
- Bewirtungsbeleg: Für Geschäftsessen ist ein vollständiger Bewirtungsbeleg erforderlich, der alle relevanten Informationen enthält.
- Berufliche Veranlassung: Die berufliche Notwendigkeit muss plausibel und nachvollziehbar nachgewiesen werden.
- Anteil der Absetzbarkeit: In der Regel können nur 70 % der Kosten eines Geschäftsessens abgesetzt werden.
- Mobilgeräte: Diese können bei nachgewiesener beruflicher Nutzung sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
- Casino-Besuche: Diese sind nur unter speziellen Bedingungen absetzbar und erfordern eine klare berufliche Veranlassung und vollständige Dokumentation.
Durch die Nutzung dieser steuerlichen Vorteile können Selbstständige ihre betrieblichen Kosten senken und ihre finanzielle Belastung verringern. Es ist jedoch wichtig, alle Nachweise sorgfältig zu führen und die gesetzlichen Anforderungen genau zu beachten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Steuerberatungsdienste und Apps können dabei helfen, die notwendigen Nachweise korrekt zu erstellen und die Steuererklärung effizient durchzuführen. (prm)
Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.