Pressemitteilung vom 26.09.2024
Sozialraumbudget im Kreis Neuwied: Erfolgreiche Zwischenevaluation vorgestellt
Mit der Einführung des neuen Kindertagesstättengesetzes 2021 erhielt das Jugendamt des Kreises Neuwied ein Sozialraumbudget. Eine aktuelle Zwischenevaluation zeigt nun, wie diese Mittel eingesetzt wurden und welche Erfolge bereits erzielt werden konnten.
Kreis Neuwied. Mit Inkrafttreten des neuen Kindertagesstätten-Gesetzes zum 1. Juli 2021 wurde den Jugendämtern auch ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt. "Darüber können wiederum Personalkosten für sozialräumliche oder besondere Bedarfe von Kindertagesstätten, genauer gesagt die Kita-Sozialarbeit, finanziert werden", konkretisiert der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk, Landrat Achim Hallerbach. In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses war es nun Nicole Bauer, Koordinatorin des Kreisjugendamtes für präventive Hilfen in Kitas, vorbehalten, die Ergebnisse einer Zwischenevaluation vorzustellen.
Das Sozialraumbudget in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro wird zu 60 Prozent vom Land und zu 40 Prozent vom Kreis getragen. "Das vom Kreisjugendamt im Jahr 2021 entwickelte Konzept verteilt die Mittel auf drei Säulen: Betriebserlaubnis-relevantes Personal, Kita-Sozialarbeit und interkulturelle Fachkräfte", so Nicole Bauer. Unter der Säule "Kita-Sozialarbeit" wurden in allen Kitas im Landkreis Stellenanteile für Netzwerker eingerichtet, die Kitas in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen und Dierdorf erhielten zusätzliche Stellenanteile für Kita-Sozialarbeitende.
Das sogenannte betriebserlaubnis-relevante Personal, das durch die Regelpersonalisierung nicht finanziert werden kann, wird nach Landesvorgaben für die Gewährleistung der Aufsichtspflicht, beispielsweise für Kitas mit Waldgruppen oder mehrstöckigen Gebäuden, benötigt. "Der steigende Bedarf an Kita-Plätzen und der Ausbau der Einrichtungen erhöhen die Kosten für dieses Personal, das fast 36 Prozent des Sozialraumbudgets beansprucht", klärt der Leiter der Abteilung Jugend und Familie Jürgen Ulrich auf.
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Der Gesetzgeber sieht eine Evaluation des Konzepts alle fünf Jahre vor, erstmals für 2026/2027. Das Kreisjugendamt führte jedoch bereits im Frühjahr 2024 eine umfassende Zwischenevaluation durch, um erste Erfahrungen mit dem Konzept zu bewerten.
"Das wesentliche Ergebnis dieser Evaluation zeigt, dass das Konzept sich bewährt hat. Kita-Sozialarbeitende, Netzwerkende und interkulturelle Fachkräfte bieten Familien eine hilfreiche und niedrigschwellige Ressource und unterstützen sowie entlasten die pädagogischen Fachkräfte und Leitungen erheblich", betont Landrat Achim Hallerbach.
Wie Jürgen Ulrich ergänzt, unterstreichen diese Ergebnisse die Bedeutung und Wirksamkeit des Sozialraumbudgets und die positiven Auswirkungen auf die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in unserem Landkreis. (PM)
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