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Nachricht vom 14.02.2012    

Finanzausgleich muss zugunsten des Landkreises geändert werden

Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Kreises Neuwied

Neuwied. Der Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz steht nicht mit der Landesverfassung in Einklang. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) in seiner heutigen (14.2.) Entscheidung. Der Landkreis Neuwied hatte geklagt und sich mit seiner Rechtsauffassung durchgesetzt.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) von 2010 in dem dieses festgestellt hat, dass die vom Land den Kreisen gewährten Schlüsselzuweisungen gegen den in der Landesverfassung garantierten Grundsatz einer angemessenen kommunalen Finanzausstattung verstoßen.

Der VGH hat diese Rechtsauffassung des OVG im Grundsatz bestätigt und das Land verpflichtet, seine Finanzzuweisungen bis spätestens 2014 an näher bestimmten Vorgaben auszurichten. Das OVG hatte vorgerechnet, dass die Sozialausgaben von 1990 bis 2007 (Klagejahr) um 325 Prozent gestiegen waren, das Land im gleichen Zeitraum die Schlüsselzuweisungen jedoch nur um 27 Prozent erhöht hatte.

Landrat Rainer Kaul, der die finanziell extrem schwierige Situation des Landkreises in der mündlichen Verhandlung vor dem VGH am 30.1.2012 nochmals aus aktueller Sicht dargestellt hatte, begrüßte die (auch bundesweit) wegweisende Entscheidung des VGH.

Die Länder müssten sich in ihren Verhandlungen mit dem Bund und bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat darüber im Klaren sein, dass sie im Verhältnis zu den Kommunen eine „Schutzschildfunktion“ ausüben, sprich für eine dem Maß der für notwendig erachteten und übertragenen Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind.

Im Blick auf die Kreise gelte dies besonders für die hohen Defizite im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, natürlich auch der Eingliederungshilfe für Behinderte, aber auch z.B. im Blick auf die Belastungen aus der Schülerbeförderung.

„Das Land ist jetzt gefordert, schnellstmöglich den Hebel umzulegen und die Finanzsituation der Kreise auf eine tragfähige Basis zu stellen. Dass der VGH ihm hierfür eine gewisse Übergangszeit eingeräumt hat und dass auf Landesebene inzwischen vorbeugend zahlreiche Prüfungsaufträge in Auftrag gegeben worden sind, hindert den Gesetzgeber nicht daran, die Landesleistungen noch für 2012 in einem ersten Schritt anzupassen. Ansonsten bedeutet auch der jetzt anlaufende Kommunale Entschuldungsfonds für unseren Landkreis nicht viel mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein“, so Landrat Kaul im Blick auf das aktuelle Jahresdefizit des Kreises in Höhe von 20 Millionen Euro.

Landrat Kaul dankte abschließend den Rechtsanwälten des Kreises aus der Kölner Anwaltskanzlei CBH ebenso wie dem Landkreistag Rheinland-Pfalz für seine Unterstützung im Verfahren. Der Finanzexperte, Geschäftsführender Direktor Ernst Beucher, würdigte das Engagement des Landkreises im Interesse aller Kommunen des Landes.



Beucher begrüßte die unmissverständliche Aussage des VGH, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kreise durch das Land verbessert werden muss, und zwar losgelöst von der so genannten Schuldenbremse. Vor allem würden die Belastungen der Kreise im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe seit Jahren in viel zu geringem Maße über den Landeshaushalt abgefedert.

„Wir erwarten nunmehr von der Landesregierung die klare Aussage, dass die Vorgaben des VGH zeitnah umgesetzt werden“, so Beucher. Eine höhere Abgeltung der Soziallasten sowie eine den Aufgaben angemessene Dotierung des Kommunalen Finanzausgleichs müsse jetzt - unabhängig von der für 2014 angekündigten Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes - kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Ansonsten werde sich die Finanzsituation der Kreise weiter rasant verschlechtern.

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs unter der Adresse www.verfgh.mjv.rlp.de abrufbar.

Rüddel: VGH-Entscheidung ist ein großer Erfolg für den Kreis und die CDU-Kreistagsfraktion

Zu der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz zur finanziellen Unterstützung des Kreises Neuwied durch das Land erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Erwin Rüddel MdB:

Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für den Kreis Neuwied und alle Kommunen in Deutschland. Ich fordere das Land auf, nun zügig die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und dem Landkreis die vom Gericht zugesprochene Unterstützung nicht länger zu verweigern. Eine dauerhafte faire Finanzausstattung durch das Land, wie sie jetzt vom obersten Gericht vorgegeben wurde, ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige finanzielle Gesundung des hoch verschuldeten Landkreises Neuwied.

Die heutige Gerichtsentscheidung ist vor allem dem Mut und der Hartnäckigkeit der CDU-Kreistagsfraktion und der bürgerlichen Mehrheit im Kreistag zu verdanken, die den langwierigen und beschwerlichen Rechtsweg 2006 eingeschlagen und gegen viele Widerstände - auch im Kreis Neuwied – beharrlich durchgehalten hat. Mein Dank gilt vor allem dem Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Werner Wittlich, der sich damit große Verdienste für den Kreis Neuwied erworben hat.


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