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Nachricht vom 12.01.2025    

Puderbachs Gemeinderat lehnt Steuererhöhung ab

Von Wolfgang Tischler

In einer entscheidenden Sitzung des Ortsgemeinderats in Puderbach wurde über die Zukunft der Grundsteuer debattiert. Trotz finanzieller Herausforderungen entschied sich der Rat gegen eine Erhöhung der Hebesätze.

Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Puderbach. In der Dezembersitzung stimmte der Ortsgemeinderat von Puderbach mit 13 zu fünf Stimmen und einer Enthaltung gegen die vorgeschlagene Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer. Diese Entscheidung fiel im Kontext der bundesweiten Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig wurde. Das Gericht hatte festgestellt, dass die bisherige Berechnungsformel verfassungswidrig sei, da sie zu Ungleichbehandlungen führte.

Die Verwaltung von Puderbach stellte eine Schätzung vor, die eine deutliche steuerliche Entlastung für Bürger und Gewerbe versprach. Um jedoch die bisherigen Einnahmen aufrechtzuerhalten, schlug sie eine Erhöhung der Hebesätze vor. FWG-Bürgermeister Oliver Klein argumentierte dagegen und verwies auf die bereits gestiegenen Belastungen durch frühere Steueranhebungen und andere kommunale Abgaben wie den wiederkehrenden Beitrag zum Straßenausbau. Er betonte die Notwendigkeit, die neuen niedrigeren Grundstücksbewertungen anzuerkennen und über Einsparungen nachzudenken.

Oliver Klein sagte dazu: "Die Grundstücke in Puderbach werden mit der neuen Formel deutlich niedriger bewertet. Das sollten wir anerkennen, auch wenn es uns im Haushalt natürlich vor Herausforderungen stellt. Aber es geht auch um Glaubwürdigkeit. Wir sollten über Einsparungen und die Umlage reden." Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde beläuft sich auf rund vier Millionen Euro, wobei nur ein kleiner Teil (etwa zehn Prozent) bei der Gemeinde verbleibt. Klein forderte alle Beteiligten auf, zur Schließung der Einnahmelücke beizutragen, und sprach sich dafür aus, belastbare Zahlen abzuwarten, bevor mögliche Hebesatzerhöhungen beschlossen werden.



Auch in anderen Städten wie Koblenz und Mainz wurden ähnliche Entscheidungen getroffen. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz möchte, dass die Kommunen das Problem vor Ort lösen und in 2025 keine Mehr- oder Mindereinnahmen durch die Grundsteuer ausweisen. Kommunen mit niedriger bewerteten Grundstücken müssten auf diese Grundstücke also die Hebesätze anheben. Kommunen mit wertvolleren Grundstücken müssten die Hebesätze absenken. Wer sich erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht auch eine „gerechtere“ Grundsteuer angemahnt hatte, mag sich verwundert die Augen reiben. Aber vielleicht wird auch gar nicht so viel gesenkt, wie gesenkt werden müsste. Denn in Rheinland-Pfalz würden sich Kommunen, die die Hebesätze absenken, im Kommunalen Finanzausgleich möglicherweise schlechter stellen und draufzahlen. Der Anreiz ist also begrenzt.

Umfangreiche Information zur Grundsteuer gibt es beim Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz. woti



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