Pressemitteilung vom 24.01.2025
Sperrmüllentsorgung im Kreis Neuwied: Was Sie beachten müssen
Viele Keller und Garagen im Kreis Neuwied sind voller sperriger Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden. Doch bevor diese einfach an die Straße gestellt werden, gibt es wichtige Regeln zur Sperrmüllentsorgung zu beachten.
Kreis Neuwied. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied informiert über die korrekte Sortierung und Entsorgung von Sperrmüll. Sperrmüll umfasst größere Abfälle, die nicht in reguläre Abfalltonnen passen, wie Matratzen, Möbel oder Polstermöbel. Inhalte aus Schränken, Paletten oder Renovierungsabfälle zählen jedoch nicht dazu. Gut erhaltene Möbel müssen aber nicht sofort über den Sperrmüll entsorgt werden, sondern können über online Plattformen oder soziale Einrichtungen weitergegeben werden, um Abfall zu vermeiden.
Wichtige Abgaberegeln
Gegenstände, die größer als 1 Kubikmeter oder schwerer als 100 Kilogramm sind, werden nicht abgeholt. Die maximale Gesamtmenge beträgt 5 Kubikmeter. Schrott und Elektroschrott müssen separat angemeldet werden, während Schadstoffe persönlich abzugeben sind. Bei Unsicherheiten helfen die Abfallsatzung oder das Abfall-ABC.
Anmeldung der Sperrmüllabholung
Die Anmeldung erfolgt online oder per Scheckkarte zu den Terminen im Abfuhrkalender. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht. Eine Anmeldung muss mindestens zehn Tage vor dem geplanten Termin erfolgen. Der persönliche Abfuhrkalender ist online einsehbar.
Vorbereitung des Sperrmülls
Der Sperrmüll sollte am Abend vor der Abholung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden. Mitarbeiter betreten kein Privatgrundstück, und nach der Abholung muss der Abstellort gereinigt werden, um Gefährdungen zu vermeiden. (PM/Red)
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