Patientenansprüche in Rheinland-Pfalz belasten Arztpraxen zunehmend
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz schlägt Alarm: Patienten fordern immer mehr von ihren Ärzten, was die Belastungsgrenzen in den Praxen deutlich erhöht.
Mainz. Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz kommen Patienten mit zunehmenden Ansprüchen in die Praxen. "Wir haben heute Patienten mit massiven Forderungen", erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Andreas Bartels. Dies belaste auch die Mitarbeiter in den Praxen enorm. Beispielsweise würden Patienten umgehend eine Magnetresonanztomographie (MRT) oder ein teureres Medikament verlangen. Zudem kontaktierten sie häufig zwei bis drei Hausärzte. In Deutschland und speziell in Rheinland-Pfalz gebe es deutlich mehr Arzt-Patienten-Kontakte als in anderen europäischen Ländern. Bei manchem Arztbesuch müsse hinterfragt werden, ob er notwendig sei.
Bartels spricht von einer "Flatrate-Medizin", bei der rund um die Uhr eine Versorgung erwartet werde. Von politischer Seite werde immer mehr Leistung gefordert, während gleichzeitig das Budget begrenzt bleibe. "Wenn wir eine Flatrate-Medizin anbieten und gleichzeitig die Honorare deckeln, kollabiert das System." Der KV-Vertreter forderte, dass die Mitverantwortung und das Kostenbewusstsein der Patientinnen und Patienten erhöht werden müssten. Dies könne durch mehr Selbstbeteiligung an Kosten geschehen, was jedoch sozial abgefedert werden müsse. Bartels denkt dabei nicht an die Wiedereinführung einer Praxisgebühr, sondern plädiert dafür, dass künftig alle gesetzlichen Krankenkassen günstigere Tarife bei mehr Selbstbeteiligung anbieten. Solche Tarife seien bislang bei gesetzlichen Kassen noch die absolute Seltenheit.
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Kann Selbstbeteiligung die Kassenbeiträge senken? Bartels äußerte, dass Selbstbeteiligungen letztlich zu niedrigeren Krankenkassenbeiträgen führen könnten. Zu Beginn dieses Jahres hatten die meisten der 94 gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 2,91 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens angehoben. Für eine Entlastung der Praxen müsse auch über das Thema Krankschreibung gesprochen werden. Die Ausstellung von Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit beschäftige die Praxen sehr; die telefonische Krankschreibung sollte beibehalten werden, so Bartels. Er befürworte Karenztage, also erste Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung der Arbeitgeber. (dpa/bearbeitet durch Red)
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