Pressemitteilung vom 13.03.2025
Ahrtalflut - Gericht prüft Petitionsverfahren des Ministeriums
Dreieinhalb Jahre nach der verheerenden Flut im Ahrtal beschäftigt die juristische Aufarbeitung weiterhin die Gerichte. Eine Petition von Hinterbliebenen wird nun vor dem Verwaltungsgericht in Mainz verhandelt.

Mainz. Die tödliche Flutkatastrophe im Ahrtal und ihre juristische Aufarbeitung sind erneut Thema vor Gericht. Am Donnerstag, den 12.00 Uhr, beginnt am Verwaltungsgericht in Mainz die Verhandlung über die Vorgehensweise des rheinland-pfälzischen Justizministeriums im Umgang mit einer Petition von Angehörigen der Opfer. Diese hatten im April 2024 gefordert, das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) auszusetzen und die Staatsanwälte auszutauschen. Das Justizministerium leitete die Petition an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weiter, welche sie ablehnte und die Ermittlungen kurz darauf einstellte.
Bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben, ein Mensch wird noch vermisst. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Einige Hinterbliebene haben gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 Beschwerde eingelegt. Diese ist noch nicht entschieden.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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