Pressemitteilung vom 13.03.2025
Ahrtal-Flut: Gericht prüft Umgang mit Petition der Hinterbliebenen
Eine juristische Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Mainz rückt erneut die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal von 2021 in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das rheinland-pfälzische Justizministerium korrekt auf eine Petition von Hinterbliebenen reagiert hat.

Mainz. Im Fall der Beschwerde von Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese werde schriftlich zugestellt, voraussichtlich in zwei Wochen, kündigte Richterin Andrea Neßeler-Hellmann vor dem Verwaltungsgericht in Mainz an. Der Streit dreht sich um die Behandlung einer Petition der Hinterbliebenen vom April 2024, die die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und die Auswechslung der Staatsanwälte forderte.
Das Justizministerium wertete die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde und leitete sie an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weiter. Eine Auswechslung der Staatsanwälte erfolgte nicht, und die Ermittlungen wurden kurze Zeit später eingestellt, was scharfe Kritik seitens der Angehörigen hervorrief. Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob das Justizministerium selbst über die Petition hätte entscheiden müssen.
Anwalt Christian Hecken, der mehrere Hinterbliebene vertritt, erklärte während der Verhandlung, dass es den Angehörigen darum ging, dass der damalige Justizminister Herbert Mertin (FDP) persönlich die Angelegenheit bearbeitet - und nicht die Generalstaatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Ullrich Wetzel, der das Ministerium vertritt, betonte hingegen, dass das Ministerium rechtmäßig gehandelt habe.
Vorwürfe gegen das Ministerium - das weist diese zurück
Hecken warf dem Ministerium vor, das Vorgehen bei der Petition unterschiedlich beschrieben zu haben. Er verwies auf Aussagen des inzwischen verstorbenen Ministers Mertin in einer Sitzung des Rechtsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages am 23. April 2024 und ein Ministeriumsschreiben vom 28. Februar an das Verwaltungsgericht. In dieser Sitzung hatte Mertin laut Sprechvermerk erklärt, dass der Antrag der Hinterbliebenen als Dienstaufsichtsbeschwerde bewertet und zur weiteren Veranlassung an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz übermittelt wurde. Diese wies die Beschwerde zurück, da keine Hinweise auf Voreingenommenheit der Staatsanwälte vorgelegen hätten.
In einem Schreiben vom Februar, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, erklärte das Ministerium, es habe die Eingabe geprüft und entschieden, «von dem Substitutionsrecht keinen Gebrauch zu machen». Dieses Recht erlaubt es, einen Staatsanwalt von einem Fall zu entbinden oder durch einen anderen zu ersetzen. Hecken sieht darin den Versuch einer Täuschung, was die Gegenseite zurückweist. Der Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern hat zu dieser Frage eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Bei der Flut im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Gegen die im April 2024 von der Staatsanwaltschaft Koblenz erfolgte Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen wehren sich Hinterbliebene mit einer Beschwerde, über die ebenfalls noch nicht entschieden ist. (dpa/bearbeitet durch Red)
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