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Nachricht vom 21.03.2025    

AfD-Klage gegen Malu Dreyer: Entscheidung im April erwartet

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz steht vor einer Entscheidung. Im Zentrum der Klage der AfD gegen die Landesregierung und die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) steht die Frage, ob Äußerungen Dreyers das Neutralitätsgebot verletzt haben.

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in Mainz (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz prüft derzeit, ob Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen rechts Anfang 2024 das Ziel hatten, die Demokratie zu schützen oder die AfD zu bekämpfen. Die Entscheidung zur Klage der AfD gegen die Landesregierung und Dreyer soll am Mittwoch, 2. April, verkündet werden, wie ein Richter nach dem ersten Verhandlungstermin bekannt gab.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf der AfD, dass Dreyer und die Landesregierung das Neutralitätsgebot verletzt haben. Dieses Gebot verlangt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Parteienwettbewerb eingreifen, solange diese Partei nicht verboten ist. Konkret geht es um mehrere Äußerungen Dreyers im Januar, darunter ein Instagram-Beitrag, in dem sie den Begriff "Remigration" kritisierte: "Der Begriff 'Remigration' verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben", eine Pressemitteilung zur Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat eines Preisträgers zur AfD sowie ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel "Zeichen gegen rechts", bei der auch die AfD erwähnt wurde.



Die AfD sieht in diesen Äußerungen eine Verletzung der Neutralitätspflicht. Jan Bollinger, AfD-Landesvorsitzender, erklärte: "Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass eine Neutralitätspflichtverletzung gegeben ist. Wir diskutieren jetzt darüber, ob es eine Rechtfertigung dafür gibt und ob das unter bestimmten Umständen vorstellbar ist." Die AfD hält die Maßnahmen für unverhältnismäßig und sieht darin eine unzulässige Bekämpfung durch die Regierung.

Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei, verteidigte die Position der Landesregierung: "Ich glaube, wir konnten heute unsere Argumentation noch mal deutlich machen, dass wir entsprechend als Regierung auch Instrumente unterhalb von Verbotsverfahren nutzen müssen, um die Demokratie zu verteidigen." Er betonte die Notwendigkeit einer verfassungsschützenden Kommunikationsarbeit seitens der Regierung.

(dpa/bearbeitet durch Red)



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