Pressemitteilung vom 03.04.2025
Debatte um Ausfallentschädigungen für versäumte Arzttermine
In Rheinland-Pfalz sorgt eine Diskussion um Ausfallentschädigungen bei nicht wahrgenommenen Arztterminen für Aufsehen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) kritisiert die Berichterstattung und fordert klare Regelungen.

Mainz. Am 2. April äußerte sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) zur aktuellen Debatte über Ausfallentschädigungen bei versäumten Terminen. Der Vorstandsvorsitzende, Sanitätsrat Dr. Peter Heinz, bezeichnete die Diskussion als "unproduktive Neiddebatte" und kritisierte die tendenziöse Berichterstattung, die seiner Meinung nach den gesellschaftlichen Frieden gefährde. Er betonte, dass es korrekt sei, von einer Ausfallentschädigung zu sprechen, nicht von einer Strafgebühr.
Die KV RLP befürwortet eine Entschädigung, wenn einer Praxis durch einen nicht abgesagten Termin ein Schaden entsteht. Dies könne bei nicht durchgeführten ambulanten Operationen, verpassten MRT-Terminen oder nicht stattgefundenen psychotherapeutischen Sitzungen der Fall sein. Dr. Heinz unterstrich die Wichtigkeit der Termintreue aus behandlungsqualitativen Gründen und wies darauf hin, dass viele Praxen bereits am Rande der Wirtschaftlichkeit arbeiteten. Ausfallentschädigungen seien daher nur folgerichtig.
Nicht wahrgenommene Termine blockierten zudem Zeitfenster, die andere Patientinnen und Patienten dringend benötigten. "Die Patientenversorgung muss im Vordergrund stehen. Einen Termin ohne Absage verstreichen zu lassen, ist ein überaus unsolidarisches Verhalten", so Dr. Heinz. Die KV RLP sieht die Verantwortung für die Zahlung von Ausfallentschädigungen bei den Patientinnen und Patienten, sofern diese ihrer Termintreue nicht nachgekommen sind. PM/Red
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